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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung ja um die (mindestens) monatelange Speicherung von Verbindungsdaten (z.B. Telefonie, Mail, Internet). Die aktuellen Terrorwarnungen werden allerdings von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung selbst mit bestimmten Personengruppen in Verbindung gebracht, wie etwa der überschaubaren Gruppe von 130 deutschstämmigen Islamisten, die als "hochgradig gewaltbereite Gefährder" eingestuft werden. Die Überwachung dieses Personenkreises und anderer Tatverdächtiger ist aber jetzt schon auf Grundlage der bestehenden Gesetze nötig und erfordert in aller Regel auch keinen Zugriff auf die Gesamtmenge der Verbindungsdaten aller Bundesbürger.

Im Zweifelsfall könnte dieser Datenbestand zwar von Vorteil sein, um etwa nachträglich Kontakte zwischen einzelnen Personen zu erfassen. Doch im Zweifelsfall könnten auch Überwachungskameras in allen Schlafzimmern und Toiletten Deutschlands bei den Ermittlungen helfen. Eine wirklich nachvollziehbare Begründung, warum ausgerechnet die Vorratsdatenspeicherung zu einer entschieden verbesserten Situation für die Ermittler führen soll, bleiben die Innenpolitiker im Fall der mutmaßlich geplanten Terroranschläge schuldig.

Was allerdings nicht ausschließt, dass dieses Datenmaterial auch ganz allgemein auf der Wunschliste der Fordernden steht. Werden die Daten erst einmal vorrätig gehalten, lassen sie sich dann auch für alle möglichen anderen, mehr oder minder schweren Straftaten heranziehen. Auskunftsansprüche könnten auch zivilrechtlich durchgesetzt werden, was beispielsweise die Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie befriedigen würde.

Mit dem vermutlichen Ergebnis, dass Fälle der Ehrverletzung von den Beamten ebenso häufiger verfolgt werden müssten, wie Fälle der Musik-Piraterie. Wie die ständig über Personalmangel klagenden Ermittlungsbehörden dann noch auf den Terrorismus fokussieren wollen, können nur Innenpolitiker verstehen.

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