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An den öffentlich bereits bekannten Umständen der mutmaßlichen Tat hat sich dabei nichts geändert. Wie der britische Rechtsvertreter Assanges es stark verkürzt ausdrückt, sind sich öffentlicher Ankläger und er als Verteidiger einig, dass es sich um einen Vorfall mit einvernehmlichen Sex handelt, bei dem das Kondom riss. Die Staatsanwaltschaft erkenne darin einen Fall der Vergewaltigung, die Verteidigung nicht.

Was hier die Wahrheit ist und ob Assange eine Strafe verdient, sollte ein Gericht entscheiden. Assange allerdings sieht hinter den gesamten Vorgängen eine Verschwörung und es ist sein Recht, dass sowohl seine Darstellung der strafrechtlich relevanten Vorfälle als auch des Vorgehens der Staatsanwaltschaft zu Wort kommen.

Gerade bei diesem letzten Punkt gibt es allerdings Probleme. Assange gibt an, nie offiziell über die Vorwürfe erfahren zu haben, sondern alle Kenntnisse aus den Massenmedien bezogen zu haben. Außerdem habe ihn die Staatsanwaltschaft nie angehört und jede Möglichkeit dazu verweigert. Die Staatsanwaltschaft wiederum schweigt zu diesen Behauptungen, doch der Draht zu den Massenmedien scheint kurz. Dort sind schon so viele Details über den Fall bekannt geworden, dass ein Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft oder der Polizei nicht ausgeschlossen werden kann.

Womit ausdrücklich keine Verschwörungstheorie aufgebaut werden soll. Doch der Fall Assange, der in der Öffentlichkeit für die Whistleblower von Wikileaks steht, ist schwierig. Es gibt fraglos ein Interesse beispielsweise der Geheimdienste, Assanges Arbeit zu behindern, ihn zu diskreditieren oder am Besten ganz von seinen Wikileaks-Aktivitäten abzubringen. das dürfte auch der schwedischen Staatsanwaltschaft nicht verborgen geblieben sein.

Ihn in dieser Situation erst außer Landes reisen zu lassen und dann drei Monate nach der angeblichen Tat mit internationalem Haftbefehl zu suchen, obwohl er sich zwischenzeitlich einen Monat lang in Stockholm zur Verfügung hielt, das alleine ist schon sehr ungewöhnlich.

Was dabei von den ganzen Darstellungen wahr und was unwahr ist, ist kaum zu sagen. Doch es scheint angebracht, dem Vortrag des Verteidigers zu folgen, der die Handlungen der Staatsanwaltschaft auf den gerichtlichen Prüfstand stellen will. Denn es wäre nicht hinnehmbar, wenn Assange wegen seiner Aktivitäten bei Wikileaks auf ein faires Verfahren verzichten müsste.

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