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Sie sollen damit vorsätzlich Bedenken missachtet haben, die sie eigentlich hinsichtlich eines mangelhaften Beweisverfahrens hätten haben müssen. Gemeint ist damit das Verfahren, IP-Adressen etwa beim Bit Torrent-Tausch zu erfassen und diese Daten dann mit den Daten der Zugangs-Provider abzugleichen. Doch dabei geschehen Fehler, die etwa durch mangelhaft abgesicherte WLAN-Router zu erklären sind, oder etwa durch Probleme der Provider bei der IP-Zuweisung und Protokollierung durch das DHCP.

Diese Fehlerquellen waren den Anwälten bekannt und dennoch haben sie bei den Kunden dieser Provider regelmäßig 500 Pfund Schadensersatz eingefordert, sobald ein Kläger aus den Reihen der Musikindustrie eine IP-Adresse lieferte . Obwohl ihnen damit auch klar gewesen sein musste, dass zumindest in einem Teil der Fälle Unschuldige mit den Forderungen konfrontiert wurden.

Insgesamt 6.113 Personen erhielten die Schreiben der Kanzlei und die SRA wirft den Anwälten vor, in den Verfahren weniger einen Akt der Rechtspflege als vielmehr ein florierendes Geschäft gesehen zu haben. Die Kanzlei hat bereits in der Vergangenheit wegen der Vielzahl der von ihr verschickten Drohbriefe für Schlagzeilen gesorgt. Sie handelte dabei auch im Auftrag eines deutschen Unternehmens, wobei auch in diesen Fällen bekannt geworden war, dass die "Beweise" diese Bezeichnung nicht verdienten.

Andere Kanzleien weigerten sich, auf gleicher Grundlage Drohbriefe an Piraten zu verschicken. Allerdings spielte bei mindestens einer dieser Kanzleien auch das negative Echo der Öffentlichkeit eine Rolle.

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