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Mit "Facebook" ist diese Grundvoraussetzung noch nicht erfüllt. Doch ähnlich, wie Ferrero es in Deutschland und in anderen Ländern mit dem Begriff "Kinder" vormacht, könnte es auch Facebook gelingen, den nun anerkannt schützbaren Begriffsteil zu extrahieren. Dass das Unternehmen beziehungsweise sein Gründer Mark Zuckerberg solche Absichten hegt, ist kaum zu übersehen. Facebook ist bereits mehrfach gegen Websites vorgegangen, die angeblich den guten Ruf des Unternehmens ausbeuten, weil sie das Wort "Book" im Namen führen. Es ist daher ganz und gar nicht unwahrscheinlich, dass Ähnliches geschieht, wenn der generische Begriff "Face" erst einmal als Marke anerkannt ist.

Noch könnte es aber Probleme mit diesem Markeneintrag geben. Aaron Greenspan, einem ehemaligen Kommilitonen Zuckerbergs, wurde vom Patentamt eine Fristverlängerung eingeräumt, um Widerspruch gegen den Markeneintrag zu erheben. Greenspan, der in der Vergangenheit Zuckerberg den Diebstahl der Facebook-Idee vorgeworfen hat, hat ein mobiles Zahlungssystem namens FaceCash entwickelt. Ob er tatsächlich noch Einspruch erheben wird, ist bisher allerdings nicht bekannt. Seine früheren Vorwürfe gegen Zuckerberg wurden im Rahmen einer Schlichtung zurückgezogen.

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