Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
01. Dezember 2010
Fragwürdig sind diese Vorwürfe schon alleine deshalb, weil die beiden Opfer selbst nicht von Vergewaltigung sprechen und weil die Staatsanwaltschaft zunächst einen unmittelbar nach der Anzeige erlassenen Haftbefehl wieder ausgesetzt hat. Sie wollte danach nur noch einen Fall der sexuellen Belästigung verfolgen. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde erst wieder erhoben, als der Fall in Schweden zum Politikum wurde und der (letzlich gescheiterte) sozialdemokratische Anwärter auf den Posten des Justizministers die Nebenklage übernahm.
Der wiederum ist der Auffassung, man müsse den strafrechtlichen Begriff der Vergewaltigung sehr viel weiter fassen als bisher. Als ihn ein Pressevertreter darauf ansprach, dass seine Mandantin die unterstellte Straftat ebenfalls nicht als Vergewaltigung bezeichnet, gab er zur Auskunft, dass seine Mandantin kein Jurist ist - sie kann es also nicht entscheiden, ob sie vergewaltigt wurde.
Auch die Rechtsvertreter Assanges sehen eine ganze Reihe von (formal-) rechtlichen Schwachstellen im Vortrag der Staatsanwaltschaft. Doch die zeigt sich unbeeindruckt, wie man an dem jetzt erlassenen Interpol-Haftbefehl sieht. Auf Grundlage dieses Haftbefehls aber kann der Wikileaks-Sprecher nun in den meisten Ländern weltweit verhaftet und nach Schweden ausgeliefert werden. Was ihn dort erwartet, ist eine andere Frage. Seine bisherigen Anstrengungen, das Vergewaltigungsverfahren voranzutreiben, indem er erst einmal seine Aussage macht, waren erfolglos. Nach eigener Auskunft wollte ihn weder Polizei noch Staatsanwaltschaft einvernehmen.
Doch in der Zwischenzeit hat das Heimatland Assanges, Australien, erkennen lassen, dass man zu einer strafrechtlichen Verfolgung bereit ist. Das könnte zu einem Auslieferungsantrag führen, dem Schweden aufgrund eines entsprechenden Abkommens vermutlich nachkommen würde. Gleichzeitig hat Australien signalisiert, die USA in diesem Fall voll zu unterstützen. Wobei es interessanterweise keinen Haftbefehl gegen Assange in den USA gibt und das häufig genannte Spionage-Gesetz aus dem Jahr 1911 in seinem Fall vermutlich gar nicht anwendbar ist. Die Rechtsgrundlage für eine Auslieferung in die USA wäre also bestenfalls vage.
Dennoch wäre Assange allmählich wohl gut beraten, politisches Asyl zu beantragen, denn es ist kaum zu übersehen, dass in seinem Fall politische Motive eine Rolle spielen. Die Frage ist nur, wo er dieses Asyl beantragen sollte und wie er dort hinkommt.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




