Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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02. Dezember 2010
Es geht in dem Gesetzesentwurf in erster Linie um die gezielte Veröffentlichung personenbezogener Daten. Dieses Fehlverhalten kann noch dadurch verschärft werden, wenn die Sammlung geschäftsmäßig erfolgt, wenn sich aus den Daten ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil ergeben könnte und wenn diese Daten in ehrverletzender Weise eingesetzt werden.
Das klingt gut, doch man fragt sich, wo genau im Internet personenbezogene Daten gesammelt und veröffentlicht werden. Sollten die verschiedenen Online-Telefonbücher damit gemeint sein, oder solche Dienste wie Yasni oder GoYellow? Oder geht es gar um solche Dienste wie Facebook, wo die Mitglieder selbst die Daten zur eigenen Person sammeln? Und wo sie der Veröffentlichung zustimmen, weil sie die komplizierten Datenschutzeinstellungen nicht verstehen?
So gerechtfertigt es scheint, die Persönlichkeitsrecht und auch die Ehre der Bürger zu schützen - es wird nicht ganz klar, vor welchen Internet-Gefahren man hier in Schutz genommen werden soll. Zumal man auf Verletzungen der Ehre schon heute recht gut reagieren kann, sofern man den Angreifer kennt und dieser über eine ladungsfähige Adresse in Deutschland verfügt. Im wahrscheinlicheren Fall, dass diese Beleidigung anonym erfolgt, ist man mit oder ohne neuem Gesetz meist aufgeschmissen.
Konkrete Gefahren, die von den Datenschützern regelmäßig angesprochen werden, betreffen meist nicht die Veröffentlichung persönlicher Daten,. sondern vielmehr deren Verwertung und auch den Verkauf dieser Daten. Wobei in diesen Fällen tatsächlich die Frage zu stellen ist, inwieweit die Betroffenen diese Daten selbst bereitwillig geliefert haben. Diese persönlichen Daten werden häufig beispielsweise für Werbezwecke genutzt, oder um (etwa beim Import von Mail-Adressen) Verknüpfungen zwischen einzelnen Personen zu erreichen, beziehungsweise um neue Mitglieder zu werben.
Diese Fälle haben aber eher wenig mit der Veröffentlichung von Daten zu tun. Vielmehr steht hier die ausufernde Sammlung von Daten im Vordergrund sowie deren intransparente Verarbeitung. Um solche Probleme geht es allenfalls bei den Diskussionsgrundlagen, die der Innenminister zusätzlich bekanntgegeben hat. Bei diesen Diskussionsgrundlagen wird beispielsweise die "Profilbildung anhand von Suchmaschinenanfragen" erwähnt, bei der man als "Nutzer darauf vertrauen können muss, "dass diese Daten nicht gesammelt, ausgewertet und dem Betroffenen zugeordnet werden".
Das aber scheint - mit Verlaub gesagt - etwas weltfremd, wenn man jeden Tag beobachten kann, dass eine der führenden Suchmaschinen des WWW zu jeder Suche die geeignete Werbung einblendet. Und zwar nicht nur auf der Ergebnisseite, sondern auch auf den Websites ihrer Werbepartner, die man anschließend besucht. Wobei man im Fall eines aktiven Login, zu dem man von dieser Suchmaschine regelmäßig mit sanftem Druck gezwungen wird, auch von einer personenbezogenen Zuordnung ausgehen kann.
Datenschützern ist das vor allem deshalb ein Dorn im Auge, weil den Anwendern diese Zusammenhänge nicht in aller Deutlichkeit klar gemacht werden. Dem muss man aber entgegen halten, dass viele Verbraucher im Internet Hinweise dieser Art regelmäßig ignorieren. Ganz davon abgesehen, dass sich gerade die besonders datenhungrigen Unternehmen der deutschen Jurisdiktion oft gar nicht unterwerfen müssen. Sie haben ihren Sitz im Ausland und lassen ihre deutschen Benutzer auch gerne der AGB-Richtlinie zustimmen, wonach ihre Daten ins Ausland transferiert werden dürfen.
Solche Probleme dürften aber etwas schwerer in den Griff zu bekommen sein als Fälle, bei denen gesammelte personenbezogene Daten mit beleidigender Absicht im Internet veröffentlicht werden. Trotzdem gut, dass das endlich mal verboten wird.
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