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Doch diese Möglichkeit wurde schon bei der Annahme der Revision ausgeschlossen. Das Paar sollte sich nach der Niederlage in 1. Instanz einen tatsächlichen Schaden nachweisen, oder sich mit der Forderung von 1 Dollar begnügen. Dass das Ehepaar trotzdem weiter klagte, kann man als Zeichen von Rechthaberei oder auch als mutigen Schutz des eigenen Rechts ansehen. Immerhin bleibt das Ehepaar auf den eigenen Kosten des Verfahrens sitzen. Eine Kostenübernahme durch Google wird nicht erwähnt und muss in den USA üblicherweise vom Rochter ausdrücklich bewilligt werden.

Dennoch ist das Paar mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden und freut sich auch über den "süßen Dollar der Rechtfertigung", der - worauf sie bestehen - nicht das Ergebnis einer Schlichtung, sondern eines Urteils ist. Google StreetView war in diesem Fall nicht im Recht. Was nebenbei gesagt eigentlich von vornherein klar war, denn das Fahrzeug Googles hatte den Privatweg des Ehepaars trotz entsprechender Verbotsschilder befahren und damit eine Grenze überschritten. Dass Google Fanboys das bis zuletzt anders sahen, ist keine Überraschung. Erstaunlich war höchstens, dass Google sich dieser Einsicht nicht stellte, obwohl es sich um einen klaren Fall des Trespassing in Form des unerlaubten Betretens von privatem Grund handelte. Und noch erstaunlicher ist es, dass das Gericht in 1. Instanz sich ebenfalls auf die Seite des Großunternehmens stellt. Aber Fehlurteile soll es bekanntlich geben.

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