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Nebenbei beginnt der Guardian im europakritischen Großbritannien eine Diskussion, wie sinnvoll die über Interpol beantragten Auslieferungsanträge sind. Diese Möglichkeit wurde in Großbritannien im Jahr 2003 gesetzlich eingeführt, basiert aber auf einer Direktive der EU, die eine Woche nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 in aller Eile beschlossen worden war. Mit dem Beschluss sollte die länderübergreifende Verfolgung des Terrorismus vereinfacht werden.

Diesem Zweck dienen die Anträge aus britischer Sicht aber nicht. Zwar werden täglich etwa drei Personen ausgeliefert, doch meist handelt es sich um triviale Fälle, die nach britischem Recht gar nicht strafbar wären. Als Beispiel nennt der Guardian den aktuellen Fall eines behinderten polnischen Lehrers, der seit 2004 in Großbritannien arbeitet, aber in Polen wegen Überziehung seines inzwischen längst wieder ausgeglichenen Bankkontos gesucht wird.

Viele der Auslieferungsanträge in Großbritannien gehen auf Polen zurück, weil dort das Strafrecht sehr weit ausgreift und jede Anzeige verfolgt werden muss. Auch dann, wenn beispielsweise ein Schreiner die von ihm eingebauten Türen auf einer Baustelle wieder ausbaut, weil seine Rechnung nicht bezahlt wurde. Oder wenn ein Mann in einem Restaurant eine Vorspeise unbezahlt lässt.

Etwa 5.000 Anträge dieser Art stellt Polen jährlich, Großbritannien dagegen etwa 220. Doch Großbritannien folgt den Auslieferungsanträgen offenbar in den meisten Fällen. Ob Assange wird da mehr Chancen haben wird, scheint zweifelhaft. Selbst wenn seiner Freilassung bis zur Verhandlung im Januar zugestimmt werden sollte, so ist das keinesfalls als Vorentscheidung über den Auslieferungsantrag zu sehen.

Das britische Gericht orientiert sich nicht daran, dass die Tatvorwürfe gegen Assange in Großbritannien keine Straftat darstellen. Es interessiert auch nicht, dass die Tatzeugen vor dem britischen Gericht nicht erscheinen. Von Interesse ist nur, dass die schwedische Staatsanwaltschaft auf Grundlage des schwedischen Rechts um die Auslieferung ersucht. Solange sich daran nichts ändert, kann sich das britische Rechtssystem auf die geltenden Gesetze stützen und der Auslieferung zustimmen.

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