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17. Dezember 2010
Bei zwei der angeblich verletzten Schutzschriften geht es um die "wiping gesture", also um eine der Möglichkeiten, auf dem Touchscreen eines Telefons zu navigieren. Die Wahl der drei Standorte für die neuerlichen Klagen soll dabei prozesstaktischen Gesichtspunkten folgen. Deutschland wurde gewählt, weil dort mit einem absehbar schnellen Verfahren zu rechnen ist. In Großbritannien dagegen stehen dem Gericht zusätzliche Möglichkeiten zur Beweiserhebung zur Verfügung, während es in den Niederlanden möglich ist, die Auswirkungen gerichtlicher Verfügungen grenzübergreifend auszuweiten.
Ob die Chancen des finnischen Konzerns damit steigen, den Konkurrenten Apple mit diesen neuen Klagen zu behindern, bleibt abzuwarten. Die bisher in den USA angestrengten Klagen haben bisher jedenfalls noch zu keinem nennenswerten Erfolg geführt. Und wenn die neuen Klagen eines zeigen, so ist es vor allem die Bedrängnis, in der sich der bisherige Marktführer befindet.
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