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Klaus Schwab, der 72jährige WEF-Gründer, hätte nach eigenen Angaben Assange eigentlich einladen müssen. Denn Wikileaks hat "neue Realitäten" geschaffen. Die Festsetzung in Großbritannien steht dem aber entgegen. Doch selbst wenn Assange nicht auf der Insel bleiben müsste, gäbe es einen Hinderungsgrund: Das WEF folgt laut Schwab dem Grundsatz, "niemanden einzuladen, der unter Anklage steht". Er würde daher warten, "bis ihn die schwedischen Gerichte freigesprochen haben".

Wie lange das dauern wird, steht allerdings in den Sternen. Über den Auslieferungsantrag wird zwar am 11. Januar entschieden und es ist denkbar, dass dem Antrag in Großbritannien stattgegeben wird. Doch was dann in Schweden geschieht, ist vollkommen offen. In der Zeit, als Assange noch in Schweden war, wollte ihn die Staatsanwaltschaft nach Angaben seiner Rechtsbeistände nicht einmal vernehmen. Dass er nun mit einem beschleunigten Verfahren rechnen kann, ist daher eher unwahrscheinlich. Doch solange der Fall nicht zu einem Abschluss gekommen ist, wird man Assange auch kaum außer Landes reisen lassen.

Es sei denn, man entscheidet sich noch während des Verfahrens zur Abschiebung. Sein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde ja bereits im Oktober abgelehnt und das übliche Visum für Reisende aus Nicht-EU-Ländern ist üblicherweise nur drei Monate gültig. Erst nach einem mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt außerhalb der EU/EWR kann er ein neues Visum beantragen. Sein  Aufenthalt in der Schweiz im Oktober reichte also noch nicht, um ein neues Visum beantragen. Zur Zeit kann sein Visum nur aufgrund besonderer Umstände verlängert werden. Ob es verlängert wird, entscheidet Schweden.

Korrektur: Der Text wurde überarbeitet, weil die Angaben zur Visa-Pflicht falsch waren

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