Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
22. Dezember 2010
Denn in den USA als auch in anderen Ländern haben sich Provider über Pläne geäußert, von den besonders populären Internet-Anbietern wie beispielsweise Google eine besondere Bezahlung zu verlangen, weil diese Unternehmen auch besonders viel ihrer Bandbreite beanspruchen. Was fast schon zwangsläufig dazu führen würde, dass die Daten nicht-zahlender Anbieter (z.B. Websites) nur noch auf der Schleichspur transportiert werden.
Solche Pläne werden nach Auffassung der Behörde allerdings als Verstoß gegen die dritte der vorgesehenen Regeln zu sehen sein, die eine "unangemessene Diskriminierung" des Transfers legitimer Daten verbietet. Ein "angemessenes Network Management", bei dem es ebenfalls zu einer Diskriminierung kommen kann, wird dagegen nach den neuen FCC-Regeln erlaubt sein. Immer vorausgesetzt, dass der Provider sich an die ebenfalls neue Transparenz-Vorschrift halten wird. Diese die erste der neuen Regeln verpflichtet den Provider, seine Kunden über die benutzten Praktiken des Network Management zu informieren. Außerdem darf der Provider keine Website, keine Anwendung, keinen Dienst und auch keine Geräte durch sein Network Management (vollständig) blockieren, lautet die zweite Regel.
Um diese Regeln etwa am Beispiel von Bit Torrent zu illustrieren: Es ist einem Provider durchaus erlaubt, den Bit Torrent-Datenverkehr etwa zu täglichen Spitzenzeiten der Internet-Nutzung durch sein Network Management zu begrenzen. Er muss allerdings seine Kunden in einer Form über dieses Vorgehen unterrrichten, die ihnen eine informierte Entscheidung möglich macht. Intensive BT-Nutzer können sich dann für den Provider entscheiden, der den BT-Datenverkehr am wenigsten drosselt. Nicht möglich wäre es dem Provider, die Bit Torrent-Nutzung gänzlich zu sperren. Da es auch viele legale Anwendungsgebiete des BT-Protokolls gibt, verbietet sich eine vollständige Blockade.
Insoweit dürfte der Vorschlag der FCC sich weitgehend mit den Zielen der Befürworter einer Regulierung der Netzneutralität sein. Doch ob die Vorschrift - in ihrer endgültigen Form - der Kritik und möglicherweise auch einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist eine andere Frage.
Interessant wird es beispielsweise zu sehen, wie die FCC mit ihrem geplanten Regelwerk den Rechtsstreit zwischen Comcast und Level 3 bewerten wird. Der Kabelnetzprovider Comcast verlangt von Level 3 mehr Geld, weil dieser Provider als Dienstleister des Video-Verleihs Netflix für einen besonders hohen Anteil am Datenaufkommen der Comcast-Endkunden verantwortlich ist. Allerdings ist Netflix auch ein Konkurrent zu Comcasts eigenem Video-Angebot.
Folgerichtig sieht sich Level 3 von Comcast zu Zahlungen gezwungen, die zu einer beschleunigten Durchleitung seitens des Kabelnetzproviders führen. Das will die FCC wie beschrieben verbieten. Doch Comcast behauptet, die Forderungen seien nur die Folge einer Anpassung des bestehenden Peering-Abkommens. Bei diesen (vertraulich abgeschlossenen) Abkommen über die Zusammenführung und Weiterleitung von Daten einzelner Netzbetreiber wird häufig das Datenaufkommen der einzelnen Teilnehmer berücksichtigt. Solche Abkommen sind also gängige Praxis und dürften auch durch die FCC schwer zu verbieten sein.
Erwartet wurde, dass die FCC sich im Dezember mit diesem Rechtsstreit beschäftigen wird. Doch bis jetzt wartet man umsonst auf eine Stellungnahme der Behörde, wie man diesen Rechtsstreit beurteilt.
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