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24. Januar 2011
Die Drohung zu bewerten, ist dabei gar nicht so einfach. Konkret wirft die Frau dem Kaufhaus und der Sicherheitsabteilung des Marktes vor, ihr nicht rechtzeitig Hilfe geleistet zu haben. Die Sicherheitsleute hatten zwar Zeit, sich über die Aufnahmen der Sicherheitskamera lustig zu machen und das Video bei YouTube einzustellen. Doch niemand habe es für nötig gehalten, sich um die gefallene Frau zu kümmern. Tatsächlich soll inzwischen einer der Sicherheitsbediensteten wegen des Vorkommnisses gefeuert worden sein.
Ob eine Klage gegen den Arbeitgeber vor einem US-Gericht Erfolg hätte, ist allerdings eine andere Frage. Überwachungskameras und die damit gemachten Aufnahmen genießen in den USA einen anderen rechtlichen Status als hierzulande.
Die "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (§6b BDSG) geregelt und es wäre vermutlich auszuschließen, dass eine Nutzung der Videoaufzeichnungen für das private Amusement oder gar die Veröffentlichung bei YouTube der "Abwehr von Gefahren" oder der Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen dient. Es wäre daher durchaus denkbar, dass die Klage der Frau in Deutschland erfolgreich wäre.
Zumal sie ihre Ehre durch das hämische Gelächter im Hintergrund der YouTube-Videos verletzt sieht. Schließlich wurde vor Jahren ein Autofahrer von einem bayerischen Oberlandesgericht sogar zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einer Kamera den Stinkefinger gezeigt hatte. Dadurch wurde zwar nicht die Ehre der Kamera verletzt, wohl aber die Ehre des Beamten am Monitor dahinter (Az.: 5 St RR 30/00).
In den USA wäre es vermutlich schwieriger, mit der Klage durchzudringen. Allerdings wird vermutlich nicht zu einer solchen Klage kommen. Die Frau hat inzwischen angekündigt, auf eine Klage zu verzichten und sich mit einer Entschuldigung zufrieden zu geben. Wozu wohl auch beiträgt, dass die Medien inzwischen von einer Vorstrafe der Frau wegen Betrugs erfahren haben und es sich nicht nehmen lassen, darüber zu berichten. Auch wenn es mit dem unfreiwilligen SMS-Bad eigentlich nichts zu tun hat.
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