Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
27. Januar 2011
Belegt wird das von den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung mit den Zahlen des Jahres 2007 (keine Vorratsdatenspeicherung), 2008 (telef. Verbindungen wurden gespeichert) und 2009 (auch Internet-Daten wurden gespeichert).
Zwischen 2007 und 2009 fällt dem Arbeitskreis auf, dass die Zahl der schweren Straftaten steigt, während im gleichen Zeitraum die Aufklärungsquote sinkt. Für noch bedeutsamer hält man den Vergleich zwischen 2008 und 2009, wo nach der Einführung der Internet-Vorratsdatenspeicherung die Zahl der Straftaten in Folge der Abschreckung sinken und die Aufklärungsquote steigen musste. Stattdessen stieg "die Zahl der registrierten schweren Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8% im Jahr 2008 auf 75,7% im Jahr 2009 zurückging".
Ob man sich dem Ergebnis dieser Analyse anschließt, ist allerdings Geschmackssache. Was die Daten der jährlich erstellten Statistik angeht, so muss man immer von einer gewissen Volatilität ausgehen, die die verschiedensten Ursachen haben kann. Und was den Vergleich der schweren Straftaten zwischen den Jahren 2007 und 2009 betrifft, stellt sich erst einmal die formale Frage, was "schwere Kriminalität" ist. Die PKS kennt diesen Begriff nicht und die vom Arbeitskreis genannten Zahlen von 1.359.102 (2007) beziehungsweise 1.422.968 (2009) Straftaten lassen sich nicht sinnvoll zuordnen.
Ähnlich stellt es sich bei den "schweren Internetstraftaten" dar, wo man allen "Straftaten mit Tatmittel Internet" das Attribut "schwer" verpasst hat (wird nach Angaben des AK geändert). Doch es macht wenig Sinn, den häufig bei eBay beobachteten Betrug beziehungsweise Warenkreditbetrug mit der Vorratsdatenspeicherung in Beziehung zu setzen. Bei den Ermittlungen in diesem Umfeld spielen IP-Adressen und Verbindungsdaten vermutlich eine untergeordnete Rolle. Den Vergleich der Daten kann man sich also gänzlich sparen.
Kurz: So gerne man dem Arbeitskreis zustimmen möchte, dass die Vorratsdatenspeicherung keine spürbare Verbesserung der Ermittlungssituation mit sich bringt, so kann das leider mit den aggregierten PKS-Daten nicht nachgewiesen werden.
Wenn schon, sollte man einen Blick auf die einzelnen Deliktgruppen werfen und beispielsweise die Frage stellen, wieso trotz Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote der "Verbreitung pornographischer Schriften" (Tatmittel Internet) zwischen 2008 und 2009 von 87,5% auf 83,8% sinken konnte.
Doch dann müsste man auch beachten, dass zwischen 2008 und 2009 die Zahl der polizeilich erfassten Fälle in dieser Deliktgruppe um über 40% zurückging. Ähnlich verhielt es sich übrigens mit den Urheberrechtsvergehen im Internet, die ebenfalls zwischen 2008 und 2009 um 45% abnahmen.
Sollte das etwa bedeuten, dass in diesem Zeitraum die Vorratsdatenspeicherung für eine abschreckende Wirkung sorgte? Falls ja, dann hätten die Gegner der Vorratsdatenspeicherung mit ihrer PKS-Analyse den Befürworten eine Steilvorlage geliefert.
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