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Ein Mann aus New York klagt gegen Facebook und verlangt im Rahmen der Klage einen Schadensersatz von 500.000 Dollar, weil sein Facebook-Konto angeblich grundlos gekündigt wurde. Ein Fall, denn es vielleicht zu beobachten gilt, denn der Kläger macht das Kommunikationsverhalten des Dienstes für den ihm entstandenen Schaden verantwortlich.

Der Schaden ist zunächst nur ideeler Natur, es geht dem Kläger nach eigenen Angaben auch nicht um die geforderte Summe. Doch er hat Facebook drei Jahre genutzt und hat auf diesem Weg den Kontakt zu etwa 340 Freunden in Albanien, Deutschland, Montenegro und Österreich aufrecht erhalten. Dann sei im vergangenen September sein Konto ohne Vorankündigung gelöscht worden. Anrufe bei Facebook seien ebenso wenig beantwortet worden wie seine Schreiben. Er habe lediglich zwei Wochen nach der Löschung des Kontos ein Formschreiben erhalten, wonach er gegen die zwischen beiden Seiten vereinbarten Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Doch man habe diesen Regelverstoß nicht weiter erläutert und er sei sich keiner Schuld bewusst.

Aus diesem Grund macht er dem Unternehmen in der Klageschrift unter anderem den Vorwurf, ihn wegen seiner Religion zu diskriminieren. Womit er den Eindruck erweckt, man habe sein Konto gelöscht und nicht auf seine Anfragen reagiert, weil er Muslim ist.

Welche Erfolgsaussichten seine Klage hat, ist zur Zeit kaum absehbar. Da es um die Kündigung eines Service geht, der ihm kostenlos geboten wurde, fällt es leicht, die Klage als leichtfertig zu bezeichnen. Doch man darf nicht vergessen, dass im Rahmen der Nutzungsbedingungen eine klare und beidseitige Vereinbarung getroffen wird, in welchen Fällen ein Konto gelöscht werden darf. Unter diesen Bedingungen sollte man auch erwarten können, dass ein etwaiger Regelverstoß näher bezeichnet wird.

Doch Unternehmen wie Facebook neigen dazu, in solchen Fällen Diskussionen mit den Betroffenen zu vermeiden, um Ressourcen zu schonen. Sollte die aktuelle Klage Erfolg haben, wird das Unternehmen künftig etwas mehr Zeit für solche Probleme aufbringen müssen.

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