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In Kalifornien endete vor einem Berufungsgericht eine Klage, bei der man sich vor allem wundern muss, dass sie vom Kläger in vollem Ernst vorgebracht und bis in die zweite Instanz vertreten wurde.

Der Kläger, ein Anbieter von Porno-Videos im WWW, hatte gegen einen anderen Anbieter von Porno-Filmen geklagt, weil dieser das Videomaterial kostenlos anbot. Das beklagte Unternehmen, Redtube.com, verfolgt dabei selbstverständlich auch einen geschäftlichen Zweck. Das Unternehmen erhält kostenlose Filmproben von anderen Video-Anbietern als Werbematerial und wird für die Konvertierung der Testseher zu zahlenden Kunden bezahlt. Daneben produziert der Webauftritt auch Werbeeinnahmen durch die begleitende Werbung zu den Werbe-Videos.

Das Berufungsgericht erkannte darin nicht wie beantragt einen Wettbewerb mit unfairen Mitteln, sondern vielmehr in dem Antrag des Klägers ein SLAPP-Verfahren: Eine aus strategischen Gründen angestrengte Klage, mit der eine Veröffentlichung behindert werden soll ("Strategic Lawsuit Against Public Participation"). Das heißt, in dem angestrebten Verbot der kostenfreien Verbreitung von Pornos sahen die Richter eine Behinderung der Redefreiheit.

Und was das von Redtube benutzte Geschäftsmodell angeht, so wies man darauf hin, dass schon die Radiostationen des frühen 20. Jahrhunderts ähnliche Modelle einsetzten. Sie erhielten kostenlose Musikstücke von den Verlegern und sagten ihren Zuhörern, wo man sich diese Musikstücke verschaffen kann.

Aus diesen Gründen wurde die Klage abgewiesen

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