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07. Februar 2011
Die Beschlagnahmung von Domains wird dem U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) offenbar zur lieben Gewohnheit. Schon wieder hat die dem Heimatschutzministerium unterstehende Behörde zehn Domains konfisziert. Dieses Mal soll es sich um Websites gehandelt haben, die Aufnahmen von Sportereignissen als Stream übertragen.
Wie es in der ICE-Pressemitteilung heißt, handelte es sich um Websites, die (TV-) Ausstrahlungen solcher Sendung widerrechtlich kapern und ohne Zustimmung der Rechteinhaber als Stream verbreiten. Die zu den beschlagnahmten Domains gehörenden Websites waren dabei teilweise bestens besucht. Die Website atdhe.net beispielsweise landet im Alexa-Ranking auf Platz Nummer 682. Kein Wunder, denn auch auf deutschen Websites wurde atdhe.net schon als "Premiere-Ersatz" gehandelt, weil beispielsweise Bundesliga-Spiele dort problemlos angesehen werden konnten.
Doch das alleine sollte es nicht rechtfertigen, dass die US-Justiz die US-Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, die Domains zu beschlagnahmen. Beziehungsweise - nach Darstellung von Freedom to Tinker - die Registries in den USA dazu zu zwingen, die Domains mit einem DNS-Eintrag zu versehen, mit dem Seitenaufrufe auf Platzhalterseiten des Heimatschutzes umgeleitet werden. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem vom US-Urheberrechtsgesetz (DMCA) vorgesehenen Weg.
Der DMCA sieht vor, dass im Fall einer Rechtsverletzung beispielsweise der verantwortliche Hosting Provider angeschrieben und zur Unterlassung aufgefordert wird. Das ist zugegeben im Fall der zehn aktuell konfiszierten Domains schwer, weil sie meist nur über einen anonymisierten Whois-Eintrag verfügen. Doch zumindest im Fall der Website, die die beschlagnahmten Domains rojadirecta.org und rojadirecta.com benutzte, gab es in der Vergangenheit schon gerichtliche Verfahren beim Sitz des Unternehmens in Madrid. Klagen wegen Urheberrechtsverletzung wurden dort abgewiesen.
Die neuen Maßnahmen des ICE, bei denen nun schon zum dritten Mal (1. Aktion, 2. Aktion) ausländische und einheimische Domain-Besitzer enteignet werden, vermitteln allmählich den Eindruck, als ob es hier um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Unterhaltungsindustrie geht, die sich auf dem konventionellen Rechtsweg icht durchsetzen ließen
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