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08. Februar 2011
Dieses Veto-Recht kommt dadurch zustande, dass die Mitglieder des GAC einen Konsens vereinbaren: Sobald ein GAC-Mitglied einen Einwand hat, werden andere GAC-Mitglieder dem nicht widersprechen. "Konsens" bedeutet demnach eine Position, die von einem GAC-Mitglied geäußert wird und der von Seiten anderer Mitglieder nicht widersprochen wird.Somit kann der Beirat als Ganzes den TLD-Anträgen widersprechen.
Mit diesem Vorgehen aber - so die Kritiker - wird der Schaffung neuer TLDs sofort ein Maulkorb umgehängt. Denn es liegt auf der Hand, dass beispielsweise China keine Top Level Domain .falungong dulden wird. Ebenso werden sich Länder finden, die dem Wunsch zur Schaffung einer TLD für Schwule (z. B. .gay) widersprechen werden.
In einem früheren Entwurf dieses Zusatzes sprach das Handelsministerium zur Begründung sogar noch von Einwänden zur Aufrechterhaltung der Moral und der öffentlichen Ordnung, obwohl es weltweit keine einheitlichen Vorstellungen zu diesen Begriffen gibt. Doch die Konsens-Regelung würde es dem Beirat leicht machen, mit "einer Stimme" zu reden und so zu suggerieren, dass seine Entscheidungen im Sinne des globalen öffentlichen Interesses sind.
Unterm Strich aber würde der Vorschlag die Möglichkeiten zur Schaffung neuer TLDs stark begrenzen und nur stromlinienförmige TLD-Anmeldungen zulassen. Der erstrebenswerte Nebeneffekt für die Regierungen wäre es, wirtschaftlich unangenehme TLDs wie .pirate ebenso zu verbieten wie politisch unliebsame wie .wikileaks.
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