Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
16. Februar 2011
Eine Information, die sicher auch für viele Adwords-Kunden von größtem Interesse wäre. Hintergrund der Informations-Anforderung ist es wohl, dass die drei Kläger sich von der Suchmaschine systematisch benachteiligt sehen. Und zwar sowohl bei den natürlichen Ergebnissen als auch bei der Behandlung durch Adwords.
Um diese Behauptung zu prüfen, müssen die Wettbewerbshüter sich zweifelsohne mit dem Zustandekommen der Preise sowie des Ranking bei den Adwords-Anzeigen beschäftigen. Hier sollte es im Unterschied zu den natürlichen Suchergebnissen auch ein nachvollziehbares Verfahren geben. Doch das hat sich den Ermittlern bisher wohl noch nicht erschlossen.
Damit ist die Neugier der Staatsanwaltschaft aber noch nicht erschöpft. Man möchte von Google auch Dokumente erhalten, in denen es um die manuelle Außerkraftsetzung oder die Veränderung des Rankings der natürlichen Suchergebnisse geht. Zu diesem Thema würde man üblicherweise eine entschiedene Antwort Googles erwarten, denn die Suchmaschine bestreitet in aller Regel, die Suchergebnisse zu manipulieren.
Allerdings teilte die Suchmaschine erst vor wenigen Tagen mit, dass sie ihre Ergebnisse manipuliert hat, um dem Konkurrenten Bing eine Falle zu stellen. Jetzt will man nicht nur in Texas wissen, ob diese Möglichkeiten auch anderweitig genutzt werden können.
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