Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
16. Februar 2011
Die neuen Regeln beziehen sich auf Magazine, Zeitungen, Videos, Musik "etc." - also vermutlich auch auf Bücher. Und alle Anbieter solcher Inhalte müssen Apple die Chance geben, ebenfalls am Verkauf zu verdienen. In der Praxis soll das so aussehen, dass beispielsweise eine Online-Zeitung, die kostenpflichtigen Zugang zu ihren Inhalten im Web anbietet, den Abonnenten seiner Apps das gleiche oder gar kostengünstigere Angebot via iTunes machen muss. Mit dem einen bedeutenden Unterschied, dass Apple im Fall des App-Abonnements 30% der Abo-Gebühren für sich einsacken will.
Gleichzeitig wird es den Content-Anbietern untersagt, ihre eigenen Verkaufsangebote aus der App heraus zu verlinken. Für Apple mag dieses Angebot fair klingen, denn das Unternehmen will seine Investitionen in den Aufbau des iTunes-Marktplatzes wieder erwirtschaften. Doch für die Content-Anbieter kommt das Angebot einer Erpressung gleich. Denn nur, wer Apples Forderungen entspricht, kann auch über den attraktiven iTunes-Marktplatz seine Werke anbieten.
Das aber fällt Verlegern schwer, wenn sie ohnehin schon mit Kampfpreisen antreten müssen. Und Musikhändler, die fixe Kosten an die Rechteinhaber abtreten müssen und dabei mit minimale Margen arbeiten, werden ebenfalls nicht erpischt sein, ein knappes Drittel ihrer Einnahmen an Apple abzutreten und damit am Ende nicht kostendeckend arbeiten zu können.
Doch es scheint Steve Jobs fester Wille, dieses Modell durchzusetzen. Er hält das Ganze für eine "einfache Philosophie", wie es in der Pressemitteilung heißt. Kritiker wie der Musikdienst Rhapsody finden dafür klare Worte:
"Unsere Philosophie ist auch einfach. Ein von Apple eingeführtes Arrangement, das uns zwingt, 30% unserer Einnahmen an Apple zu zahlen und zwar in Ergänzung zu den Lizenzgebühren, die wir schon an die Labels, Verleger und Künstler zahlen müssen, ist wirtschaftlich untragbar. Unterm Strich werden wir nicht in der Lage sein, unsere Dienste über iTunes anzubieten, wenn wir vor der Wahl stehen, Apples 30% Gebühren zu zahlen, oder eine Kreditkartengebühr von 2,5%".
Die Botschaft ist klar: Rhapsody droht Apple mit Ausstieg, sollte die Forderung erhalten bleiben. Es steht offenbar auch schon ein Retter bereit, denn laut den mocoNews soll Google einem Verleger angeboten haben, für dessen Android App nur 10% Beteiligung zu verlangen. Wobei das Abo-Angebot Googles erst heute der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.
Das Wall Street Journal für seinen Teil sieht gar schon wettbewerbsrechtliche Problem am Horizont dräuen. Denn möglicherweise könnte man Apple den Vorwurf machen, seine Marktstellung auszunutzen. Doch ist es schwierig, diesen Vortrag als objektiv zu bezeichnen. Denn schließlich ist auch die iPad-App des Wirtschaftsblatts von Apples neuer Abo-Richtlinie betroffen.
Man wird auch solchen Gründen gut tun, die weitere Entwicklung erst einmal in Ruhe zu beobachten. Denn noch gibt es kein Wettbewerbsverfahren und es gibt auch noch keinen Fall, bei dem ein Content-Anbieter tatsächlich aus dem iTunes-Programm ausgestiegen wäre. Vor allem aber bleibt Apple immer noch Zeit, seine Forderungen zu relativieren. Wie man weiß, wird Apple ja so oft missverstanden...
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