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23. Februar 2011
Die Bürgerrechtler haben daraufhin im Januar Kontakt zu der Behörde aufgenommen, aber über mehrere Wochen keine Antwort erhalten. Doch jetzt wurde ACLU mitgeteilt, dass die zugrundeliegende Dienstvorschrift für eine Überprüfung vorläufig ausgesetzt werden soll.
Entgegen der Darstellung des Betroffenen handelte es sich auch nicht um eine Forderung, sondern um eine Bitte auf freiwilliger Basis. Das Vorgehen wird damit begründet, dass bei wahrscheinlichen Neuanstellungen eine Überprüfung dieser Art notwendig sei. Allerdings trifft das im Fall des Betroffenen nicht ganz zu. Dieser ist schon seit vielen Jahren Mitarbeiter im Staatsdienst und wollte sich auf eine freigewordene Stelle bei seinem alten Arbeitsplatz im Strafvollzug bewerben und benötigte dazu eine "Recertification".
Allerdings hat die Regierung des Bundesstaates den Strafvollzug im vergangenen Jahr ermächtigt, die Mitarbeiter auf mögliche Kontakte zu kriminellen Gangs zu überprüfen. Möglicherweise sollte also im Fall des Beschwerdeführers überprüft werden, ob dieser in seinem Facebook-Konto Kriminelle zu seinen Freunden zählt. Was ja in jeder Realsatire im Fall der Existenz solcher Beziehungen wohl das Wahrscheinlichste wäre.
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