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24. Februar 2011
Nach Darstellung der Financial Times Deutschland stehen die Pläne der Pro Sieben Sat 1 Gruppe und RTL Deutschland vor dem Aus, eine werbefinanzierte TV-Plattform im Internet zu schaffen. Das Bundeskartellamt hat demnach kartellrechtliche Bedenken geäußert - was angesichts der marktbeherrschenden Position beider Sendergruppen im deutschen Privatfernsehen kaum überrascht.
Beide Unternehmen haben zwar auch anderen privaten Anbietern und sogar den Öffentlich-Rechtlichen angeboten, sich an dem geplanten Hulu-Verschnitt zu beteiligen. Doch eine Beteiligung der gebührenfinanzierten Sender könnte man bei einem werbefinanzierten Dienst von vornherein ausschließen. Nicht nur, weil rechtliche Probleme und der Sendungsauftrag eine solche Beteiligung erschweren würden. Auch das Renommee der Sender würde dabei Schaden nehmen. Mit dieser unwahrscheinlichen Partnerschaft werden die Privaten also kaum punkten können.
Möglicherweise wären die Wettbewerbshüter noch zu überzeugen, wenn die Sender einzelnen Auflagen zustimmen würden. Doch die Chancen dafür stehen laut dem Finanzblatt schlecht, auch wenn die Auflagen nicht näher spezifiziert werden. Selbst ohne eine solche Spezifikation kann man annehmen, dass die Kartellwächter in erster Linie verlangen würde, dass die Sender ihre Inhalte - etwa im Lizenzverfahren - auch anderen, ähnlich organisierten Angeboten zur Verfügung stellen.
Denn Eines muss klar sein: Sobald eine solche Plattform entstehen würde, wären Inhalte der beiden Sendergruppen auf anderen Video-Plattformen eher die Ausnahme. Zum Schutz der eigenen Interessen wären die Sender gewissermaßen gezwungen, Kopien bei anderen Anbietern zu verhindern. Eine entsprechende Auflage des Bundeskartellamtes wäre daher vermutlich auch nicht akzeptabel. Noch bleibt den Sendern allerdings Bedenkzeit, denn die Kartellwächter haben eine Frist bis zum 10. März gesetzt. Doch es scheint unwahrscheinlich, dass Pro Sieben Sat 1 und RTL sich den behördlichen Forderungen beugen.
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