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Paypal hat erneut ein Anwenderkonto aus dem Wikileaks-Umfeld eingefroren. Im Unterschied zur Sperre des Wiklileaks-Kontos, dem unter anderem ein Anonymous-Angriff folgte, begründet Paypal im Fall der Nonprofit-Organisation "Courage To Resist" seine Entscheidung. Ob diese Begründung stichhaltig ist, ist allerdings eine andere Frage.

Nach Darstellung von Courage To Resist hat die Organisation bereits im Jahr 2006 ein Paypal-Konto eingerichtet, das über die ganzen Jahre unbehelligt blieb. Erst Ende des Jahres 2010, nachdem Paypal neben MasterCard und Visa die Spendenannahme für Wikileaks gesperrt hatten, habe das Unternehmen auch die Nonprofit-Organisation kontaktiert. Es ging bei diesen Gesprächen um Inhalte auf der Website, um die beabsichtigte Nutzung der Spendengelder für den Gefreiten Bradley Mannings sowie um Ausgaben im Zusammenhang mit dem Konto - nach Darstellung der Organisation hauptsächlich Ausgaben für Büromaterial.

Die Sperre, die Paypal schließlich verhängte, wird mit der Weigerung der Organisation in Verbindung gebracht, Paypal Zugriff auf dieses Konto im Sinne einer Einzugsermächtigung zu geben. Das aber sei der Organisation schon alleine wegen der eigenen Regeln der Buchführung nicht möglich.

Nicht nur in diesem Punkt weicht die nachfolgende Darstellung Paypals ´von der Darstellung der Nonprofit-Organisation ab. zunächst einmal weist Paypal die Behauptung eines Zusammenhangs mit Wikileaks zurück. Die "vorübergehende Beschränkung" ("temporary limitation") des Kontos wird damit erklärt, dass die Organisation kein Bankkonto mit dem Paypal-Konto verbinden konnte - was für die meisten Nonprofits kein Problem darstelle.

Die Darstellung von Courage to Resist, wonach Paypal versucht habe, Geld von diesem Konto einzuziehen, ist demnach falsch: "Um das klar zu sagen: PayPal kann solche Maßnahmen nicht ohne Genehmigung des Konteninhabers ergreifen, noch hat Paypal jemals solche nicht autorisierten Maßnahmen ergriffen". Das klingt, man muss es so sagen, nach einer ausweichenden Darstellung. Denn der Behauptung der Nonprofit-Organisation, eine Bankverbindung definiert zu haben, wird nicht widersprochen. Auch der Darstellung, dass eine Einzugsermächtigung verlangt wurde, wird nicht widersprochen. Das Paypal-Statement bestätigt lediglich, dass man ohne eine solche Ermächtigung keine Gelder abbuchen kann.

Die "erklärte Politik" ("stated policy"), auf die sich Paypal beruft, ist im übrigen nur eine FAQ und in dieser FAQ wird auch nur verlangt, ein Bankkonto zu benennen und mit dem Paypal-Konto zu verbinden ("You will need to provide your organization’s bank account information and then link your organization’s PayPal account to the bank account").

Das sind klar widersprüchliche Angaben beider Seiten. Doch glücklicherweise wird es nicht nötig sein, diese Widersprüche aufzuklären. Denn am Ende des Paypal Staments heißt es dann schlicht, dass man nach einer Überprüfung beschlossen hat, die temporäre Beschränkung wieder aufzuheben. Man verfügt demnach über genügend Informationen, um dem eigenen Statut zur verpflichtenden Identifizierung der Kunden nachzukommen, "Das Konto von Courage To Resist ist nun voll funktional". Man möchte sagen "Na also, es geht doch".

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