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Die Bürgerrechtsbewegung EFF wartet mit einer Erfolgsmeldung auf. Es ist der Organisation gelungen, insgesamt 36 Gerichtsbeschlüsse in den USA abzuwenden, bei denen es um die Herausgabe von Provider-Informationen in über 41.000 Fällen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet geht. Die klagenden Unternehmen - überwiegend handelt es sich um Agenturen, die die Rechte von Pornofilm-Produzenten wahrnehmen - müssen nun ihre Eingaben fallweise wiederholen.

Die Porno-Branche macht damit ähnliche Erfahrungen, wie sie schon vor Jahren von der Musikindustrie gemacht wurden. Auch dort versuchte man zunächst den verfahrenstechnischen Kunstgriff kostensparender Massenanträge im Kampf gegen die Musikpiraterie. Im Rahmen von Klagen gegen unbekannt wurden oft tausende von IP-Adressen genannt, die inflgranti bei Urheberrechtsverletzungen beobachtet worden waren. Die beantragten "Subpoenas" zwangen die danach kontaktierten Provider dazu, die Namen der Kunden zu nennen, die diese IPs zur fraglichen Zeit genutzt hatten.

Auf dieser Grundlage wäre es den Rechteinhabern dann möglich, Klagen gegen jeden dieser namentlich bekannten Kunden anzustrengen. Doch die Musikindustrie machte wie später auch die Filmstudios die Erfahrung, dass es viel effizienter ist, den mutmaßlichen Piraten eine Klage anzudrohen, die sich wiederum durch Zahlung einer Schlichtungssumme vermeiden lässt.

Die Massenanträge gegen unbekannt machten dieses Vorgehen besonders lukrativ. Allerdings unterbanden die Gerichte dieses Vorgehen sehr schnell und verlangten stattdessen die Einreichung einzelner Anträge. Eine Erfahrung, die nun auch die Hersteller von Erwachsenenfilmen machen müssen. Wobei die einzelne Beantragung auf Herausgabe von Kundenadressen kostspieliger und aufwändiger ist. Erst recht, wenn die von den Rechteinhabern gelieferten Informationen für den Provider nicht eindeutig sind.

Der Zwang zu Einzelverfahren kann sich daher nachteilig auf das Geschäft mit den Klageandrohungen auswirken. Das auch, weil inzwischen viele Anwälte den Beklagten ihre Unterstützung auf Basis einer kostenfreien "pro bono" Vereinbarung anbieten. Man sieht die Erfolgsaussichten einer Verteidigung also nicht gar so schlecht an. Bei EFF geht man daher davon aus, dass nach der aktuellen Entscheidung viele Klagen unterbleiben, weil die "Copyright-Trolle" eigentlich nur darauf aus sind, schnelle und ohne großen Aufwand herbeigeführte Schlichtungen zu zielen.

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