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02. März 2011
Beide Fälle sind zwar kaum miteinander vergleichbar, wie man bei Apple sicher weiß. Doch diese Darstellung lässt Microsoft selbstherrlich und töricht erscheinen, was sicherlich bei Apple erwünscht sein dürfte.
Microsoft hat in der Vergangenheit definitiv einige sehr aggressive Schritte unternommen, um den generischen Begriff "Fenster" als Marke für sein Betriebssystem durchzusetzen. Doch Windows als Bezeichnung des Betriebssystems wird nicht beschreibend gebraucht. Wobei man sich in diesem Punkt zugegebenermaßen streiten kann. Denn die Benutzung von Fenstern für einzelne Anwendungen in Microsofts Betriebssystem könnte als beschreibende Nutzung interpretiert werden. Allerdings bezeichnet "Windows" das OS und nicht die Fenster als Bestandteil des Systems.
Eindeutig beschreibend ist allerdings die von Apple gebrauchte Bezeichnung "App Store". Denn "App" hat als verkürzte Form von Application Eingang in die Umgangssprache gefunden. Und ein App Store ist folgerichtig ein Laden, in dem man Anwendungen kaufen kann - was die Hauptfunktion der Apple-Software sehr gut beschreibt. Doch Apple argumentiert, dass beide Substantive in der Kombination ein eigenes Hauptwort bilden, das - wie ein Sprachwissenschaftler herausgefunden haben will - in erster Linie dazu dient, Apples Software-Marktplatz zu bezeichnen. Vermutlich hat er gegooglet und dabei festgestellt, dass die Bezeichnung in der Mehrheit der Fälle auf Apples Laden angewandt wird.
Sich diesem Streit um des Kaisers Bart zu widmen, darf man getrost den Richtern überlassen. Sie werden in der einen oder anderen Form entscheiden, ändern wird sich aber nicht viel. Selbst Apple-Chef Steve Jobs hat den "Android Marketplace" im Interview schon als App Store bezeichnet. Was den Schluss zulässt, dass auch er in dem "proper noun" tatsächlich zwei beschreibende Hauptworte sieht. Zugleich ist der Begriff "App Store" im Grunde so nebensächlich, dass keines der beiden Streithühner ernsthaft Schaden nehmen würde, wenn es den Streit verlieren würde.
Für einen Android- oder Windows-Nutzer besteht keinerlei Gefahr, den App Store Apples mit dem eigenen Ramschladen für mobile Spielereien zu verwechseln. Der Streit um die Marke App Store dient lediglich der Außendarstellung beider Seiten, beziehungsweise als Arena für den öffentlich geführten Schaukampf unter Konkurrenten.
So erklärt sich auch, wieso Apples Anwälte eigentlich zusammenhangslos auf Microsofts Kampf um die Windows-Marke hinweisen. Mit solchen Argumenten soll nicht das Gericht überzeugt werden, sondern die Öffentlichkeit, die den Streit beider Unternehmen verfolgt. Kurz: Hier geht es nicht um die Sache, sondern um einen reinen PR-Stunt.
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