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Auch in der Begründung des ermittelnden Beamten, die letztlich zur Verhaftung des Domain-Inhabers führte, wird lediglich die Verlinkung verschiedener Sportprogramme als Rechtsbruch genannt. Allerdings gibt der Beamte an, dass die - überwiegend dem Kabel- beziehungsweise Pay-TV entnommenden - Aufzeichnungen in einem regelrechten Programmführer zusammengefasst waren. Laut der weiteren Zeugenaussage des Ermittlers fanden die Ermittlungen aufgrund der Beschwerden der Rechteinhaber statt, wobei mehrere Sportverbände ("Ligen", z.B. "National Football League") als Beschwerdeführer genannt werden.

Die Bürgerrechtler von "Demand Progress" sehen in dem Vorgehen einen radikalen Wechsel der Internet-Politik des Ministeriums für Heimatschutz, unter dessen Kontrolle die Zollbehörde fällt. Tatsächlich herrscht bislang noch die Auffassung vor, dass Links auf rechtswidrige Materialien in den USA nicht strafbar sind. Doch das liegt möglicherweise auch daran, dass es bisher in den USA noch kaum Verfahren zu diesem Rechtsbereich gab.

Oft vergessen wird aber, dass es dem Hacker-Magazin 2600 im Jahr 2001 nach einem Berufungsverfahren verboten blieb, Links auf DeCSS zu setzen, einen illegalen Code zur DVD-Entschlüsselung. Hier wurde also sogar für ein redaktionell erstelltes Angebot ein Link-Verbot ausgesprochen. Spätestens mit dieser Entscheidung wurde klar, dass US-Gerichte Links im WWW nicht per se als neutrales Hilfsmittel ansehen.

Allerdings werden Links häufig als Ausdruck der Meinung betrachtet und sollten demnach eigentlich verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Wenn nun aber US-Gerichte gewillt sind, sich der Meinung des Heimatschutzministeriums anzuschließen und Links auf urheberrechtlich geschützte Materialien für rechtswidrig erklären, dann kommt das tatsächlich einer radikalen Verschärfung der rechtlichen Situation gleich.

Denn in diesem Fall könnten auch Links auf YouTube-Inhalte zum potentiellen Rechtsbruch werden. Auch wenn sich erst später herausstellt, dass es sich dabei um illegale Kopien gehandelt hat. Weitere Konsequenzen hat das dann auch beispielsweise auf Bit Torrent-Verzeichnisse, die selbst keine Tracker-Informationen hosten. Schon die Verlinkung wäre dann nach US-Recht illegal.

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