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14. März 2011
Die Richterin macht allerdings keine Angaben zur Begründung für diese Ermittlungen, die das Ministerium im Rahmen des Verfahrens geliefert hat. Diese Informationen bleiben vertraulich. Für ACLU und EFF ist das ein sehr unbefriedigendes Ergebnis und beide Organisationen wollen einen Revisionsantrag stellen. Doch der Ausgang dieses Verfahrens ist ebenfalls höchst unklar.
Für den Beobachter stellt sich die Situation somit so dar, dass die US-Regierung in Gestalt des Justizministeriums von Anbietern wie Twitter Bestands- und Verkehrsdaten eines Benutzers einfordern darf, selbst wenn es sich bei der Zielperson um eine isländische Parlamentsangehörige handelt. Dem Anwender bleiben diese Abhörmaßnahmen normalerweise verborgen, sofern er nicht wie im aktuellen Fall von dem zur Informations-Herausgabe gezwungenen Dienst (Twitter) benachrichtigt wird.
Aber selbst wenn der Anwender dann von diesen Recherchen erffährt, kann er sich nicht dagegen zur Wehr setzen. Das Ministerium darf dem Gericht seine Gründe vertraulich mitteilen und sofern diese Erklärungen nachvollziehbar sind, werden sie für rechtmäßig erklärt. Auch wenn wie hier die Zielperson keine US-Bürgerin ist, aber dafür dem Parlament einer anderen Nation angehört.
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