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Bei der Financial Times scheint man das ein wenig zu bedauern, denn es heißt, dass "RTL und Pro Sieben Sat 1 den übermächtigen Konzernen Google und Apple die Stirn bieten" wollten. Die Stirn bieten könnten die beiden Sendergruppen allerdings auch dadurch, dass sie beispielsweise YouTube die Verbreitung von Kopien eigener Produktionen verbieten. Doch es geht nicht um die Verbreitung von Inhalten, sonst wären bei YouTube mit der Suche nach "DSDS" keine 20.000 Ergebnisse möglich.

Es geht darum, im Internet eine eigene Videothek aufzubauen, um damit zusätzliche Werbeeinnahmen aus den eigenen Produktionen zu erzielen. Diese Videothek hätte man auch großzügig den Inhalten der öffentlich-rechtlichen Anstalten zugänglich gemacht. Was nicht heißt, dass diese das Angebot annehmen wollten, geschweige denn dürften.

Doch das Kartellamt scheint der Auffassung, dass eine Video-Plattform der beiden Sendergruppen unter anderem nur dann zulässig wäre, wenn diese ihre Produktionen ebenfalls anderen Online-Angeboten zur Verfügung stellen. Das aber dürfte den beiden Schwergewichten des Privatfernsehens nicht gefallen haben. Womöglich hätten andere Video-Plattformen die Inhalte mit weniger Werbung präsentiert und so das hauseigene Video-Portal zum Ladenhüter gemacht. Also akzeptiert man jetzt vermutlich lieber eine Ablehnung durch das Bundeskartellamt. Gegen die kann man wenigstens gerichtlich vorgehen.

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