suedtirol-wellnessWellness Südtirol

In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Wie es in der CNIL-Mitteilung heißt, wurden die Strafe verhängt, weil Google nicht innerhalb der verlangten Fristen auf die Fragen der Behörde geantwortet hat. Bei den Fragen ging es in erster Linie um den von Google eingestandenen Fehler bei der Erfassung von Content (Login-Daten, Passwörter, URLs etc.) aus nicht verschlüsslten Netzwerken. Doch die Behörde lässt auch erkennen, dass die bisher nicht eingestellte Nutzung der bereits erfassten WLAN-Daten (SIID-Bezeichnungen, Mac-Adressen, Geolokation) ebenfalls als Rechtsbruch verstanden wird. Denn die Eigentümer der Netzwerke haben keine Zustimmung zur Erfassung und Nutzung dieser Daten gegeben.

Das gleiche gilt demnach für die Nutzung der bereits gesammelten Daten im Zusammenhang mit Google Latitude. Auch dort werden nach Einschätzung von CNIL Daten ohne Zustimmung der Anwender gesammelt und genutzt.

Unklar bleibt bei der Darstellung der französischen Datenschützer allerdings, inwiefern es sich bei der (planmäßigen) Sammlung der WLAN-Daten um einen Rechtsbruch handelt und ob dieser Rechtsbruch auch nach der aktuellen Strafe weiter verfolgt werden soll. Google scheint nach Darstellung von AFP der Auffassung, dass man nun auch in Frankreich dem Gesetz genüge getan hat. Doch die Formulierungen von CNIL lassen eher vermuten, dass die Datenschützer gerade bei Google Latitude noch einige Probleme sehen.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.