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Der iPhone-Hersteller kann sich auf einen Markeneintrag für den Begriff App Store berufen. Dieser Markeneintrag wurde vom amerikanischen Marken- und Patentamt auch bereits bewilligt. Doch Microsoft hat gegen diese Entscheidung des USPTO Berufung eingelegt und in dem Verfahren werden bereits die ersten Schriftstücke ausgetauscht.

Welchen Ausgang das Berufungsverfahren nehmen wird, ist zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Doch Apples Klage gegen Amazon und die damit verbundenen, in ihrer Höhe noch nicht spezifizierten Schadensersatzforderungen lassen befürchten, dass es Apple nicht nur um eine Beschäftigungstherapie für Microsoft-Anwälte geht. Man beabsichtigt vielmehr ernsthaft, die Marke aggressiv durchzusetzen.

Apples Markeneintrag steht jedoch auf schwachen Füßen, wie Microsoft in seinem Widerspruch sehr deutlich macht. "App" als Kurzform für Application ist längst in den Sprachgebrauch übergegangen und ein "App Store" für solche Anwendungen ist eine beschreibende Bezeichnung für einen entsprechenden Handelsplatz. Von daher sollte es Apple schwerfallen, die Klage gegen Amazon gerichtlich durchzusetzen. Allerdings beharrt Apple darauf, dass "App Store" eine Wortneubildung darstellt, der keine beschreibende Funktion zukommt. Denn "App" steht hier nicht nur für Applikation, sondern auch für den Markennamen "Apple".

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