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23. März 2011
Die am 30. April 2001 von Sergey Brin beantragte Schutzschrift hinterlässt allerdings eher den Eindruck, als ginge es dem Mitgründer der damals noch sehr jungen Suchmaschine um einen ernsthaften Schutzanspruch.
Laut dem Patent wird ein Verfahren geschützt, mit dem eine Website für den Anwender attraktiver gemacht wird, indem ein Standard-Logo für ein bestimmtes Ereignis modifiziert und mit speziellen Suchergebnissen verlinkt wird, die mit dem gemeinten Ereignis in Beziehung stehen. In den Schutzanspruch fallen dabei inbesondere Modifikationen mit animierten Graphiken, mit Audio- oder mit Video-Daten. Zur Begründung des Schutzanspruchs heißt es weiter, dass animierte Graphiken zwar allgemein als Mittel anerkannt werden, um eine Website ansprechender zu machen. Doch bei wiederholtem Besuch gewöhnen sich die Besucher an diese Animationen und ignorieren sie. Daher schlußfolgert der Autor des Patents, dass ein spezieller Mechanismus notwendig ist, mit dem die Anwender zu einem wiederholten Besuch der Website angeregt werden können. Dieser Mechanismus besteht in der Modifizierung des Standard-Logos durch die Anpassung an Tagesereignisse, Feiertage etc.
Ob dieser sympathische "Mechanismus" patentrechtlichen Schutz verdient, dürfte selbst für US-Verhältnisse fragwürdig sein. Nun hat sich Google aber in der Vergangenheit nicht gerade als Patent-Troll gezeigt und ist bisher überhaupt nur selten in Aktion getreten, um Patentansprüche zu erkämpfen.
Doch es ist legitim zu fragen, wie Google mit einer Nachahmung des geschützten Mechanismus beispielsweise durch Bing umgehen würde. Ob man es beispielsweise zulassen würde, wenn Microsofts Suchmaschine ihr Logo zu Ostern mit Ostereiern und Osterhasen umgibt? Nach dem Erhalt der Schutzrechte könnte Google eigentlich eine Unterlassung einfordern. Und Microsoft wäre es gestattet, dem zu widersprechen und auf frühere Anwendungen dieses Mechanismus ("prior Art") zu verweisen. Wobei ein solcher Rechtsstreit an Lächerlichkeit kaum zu überbieten wäre - aber vielleicht ist da ja ein Teil des geschützten Verfahrens.
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