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Righthaven ist seit vergangenem Jahr aktiv und hat ein eigenwilliges Geschäftsmodell auf Grundlage des US-Urheberrechts entwickelt. Die Anwälte suchen offenbar nach Texten und Fotos im WWW, die ohne Genehmigung der Rechteinhaber auf anderen Websites übernommen wurden. Sie bieten dann aber nicht an, die Interessen des Rechteinhabers zu vertreten. Vielmehr kaufen sie den Zeitungen oder Zeitschriften die Urheberrechte an den fraglichen Inhalten ab und bedrohen dann als Rechteinhaber selbst die "Piraten".

Ein Geschäftsmodell, das hierzulande schon alleine deshalb nicht möglich wäre, weil Urheberrechte in Deutschland nicht übertragbar sind. Der US-Kanzlei kommt aber auch entgegen, dass in den USA für Urheberrechtsverletzungen sehr hohe Maximalstrafen vorgesehen sind. Wenn die Kanzlei ein "Opfer" gefunden hat, kann sie mit Strafen von bis zu 150.000 Dollar pro Werk drohen - und gleichzeitig einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, mit dem sich der Pirat für ein paar tausend Dollar freikaufen kann.

Ein solides Geschäft, möchte man meinen, denn es ist in US-Blogs nicht gerade selten, dass Texte und Bilder aus Medien übernommen werden. Doch Righthaven muss auch in Betracht ziehen, dass in den USA das Urheberrecht Ausnahmen für die faire Nutzung kennt. Wenn ein Text oder Bild zitiert wird und diese Übernahme der eigenen Meinungsäußerung dient, dann wird die faire Nutzung sogar sehr schnell zum Teil der verfassungsrechtlich geschützen Meinungs- und Informationsfreiheit.

So hat ein Gericht in Nevada erst neulich entschieden, dass ein Immobilien-Makler straffrei einen Auszug aus einem Zeitungsartikel veröffentlichen durfte. Und im aktuellen Fall wurde es der Non-Profit-Organisation sogar gestattet, einen umfangreichen Artikel in vollem Umfang zu kopieren. Allerdings machte der Richter dabei klar, dass der Status der Organisation bei seiner Entscheidung eine Rolle spielte. Es war auch bedeutsam, dass es in dem Beitrag um das Thema "Einwanderung" ging, und dass das beklagte "Center for Intercultural Organizing" sich eben diesem Thema verschrieben hat.

Dennoch will Righthaven in beiden Fällen eine Revision beantragen. Was allerdings auch verständlich ist. Denn solange diese beiden Fälle nicht geklärt sind, ist auch das von den Anwälten aufgebaute Droh-Szenario glaubhafter. Und die auf diesem Szenario aufgebauten Geschäfte laufen ganz offenbar glänzend. Seit März 2010 hat das Unternehmen mindestens 250 Klagen gegen Site-Betreiber gestartet. In mindestens 46 Klagen geht es um ein Foto der Denver Post, das eine Leibesvisitation an einem Flughafen zeigt. In allen diesen Klagen handelt es sich um Fälle, bei denen die Site-Betreiber sich von den Drohungen der Juristen nicht einschüchtern ließen. Man kann vermuten, dass in wesentlich mehr Fällen bereitiwillig gezahlt wurde.

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