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Über diese Ermittlungen informiert Pandora im Rahmen einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht. Die Mitteilung steht im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang des Unternehmens. Üblicherweise würde Pandora ein solche Anordnung vermutlich nicht an die große Glocke hängen. Doch bei einem Börsengang ist das Unternehmen zur Offenlegung aller Informationen verpflichtet, die seine Geschäfte gefährden könnten.

Dazu zählt auch die Subpoena einer Grand Jury. Denn dahinter verbirgt sich ein gerichtlicher Ermittlungsausschuss, der die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Sachverhalts überprüft und eventuell ein (Straf-) Verfahren einleitet. Im Fall der Subpoena, die Pandora erhalten hat, scheint es sich nicht um eine Untersuchung speziell gegen dieses Unternehmen zu handeln. Pandora geht vielmehr davon aus, dass es sich um eine großangelegte Ermittlung handelt, und dass zahlreiche andere Hersteller von Smartphone-Anwendungen ebenfalls Subpoenas erhalten haben.

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