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12. April 2011
Auch das Argument, das von Ceglia bisher vorgelegte Beweisstück wirke fabriziert, wird in der neuen Klageschrift entkräftet. Wie es jetzt heißt, haben Ceglia und Zuckerberg ihre Zusammenarbeit mit einem Vertrag besiegelt, den sie aus zwei bereits bestehenden Verträgen zusammengesetzt und umformuliert haben. Dieser Vertrag regelt die Kooperation hinsichtlich der eigentlichen Auftragsarbeit (Streetfax) sowie dem von Zuckerberg vorgeschlagenen Projekt "The Face Book" beziehungsweise "The Page Book", wie es beide angeblich synonym genannt haben. Das soll erklären, warum beide Begriffe in dem Vertrag erscheinen.
Vielleicht wichtiger als das: DLA Piper, eine weltweit agierende Anwaltskanzlei, die Ceglia inzwischen vertritt, hat den Vertrag einer "elektronischen Analyse" unterzogen und ist jetzt davon überzeugt, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt. Es soll sogar einen Zeugen für die Unterschrift geben. Auch die Mails, die Blodget jetzt auszugsweise veröffentlicht, wirken durchaus authentisch. Dazu trägt bei, dass Ceglia selbst in diesen Schreiben keine besonders gute Figur macht, wenn er mit Zuckerberg um die Bezahlung der beiden Projekte ringt.
Dazu trägt aber auch bei, dass in den Zuckerberg-Mails von "upperclassmen" an der Harvard University die Rede ist, die ein "sehr ähnliches" Projekt planen. Zuckerberg habe diese beiden Männer erst einmal "ausgeschaltet", doch er benötige weiteres Geld, um die Entwicklung des Projekts zu beschleunigen. Die Zeitangabe (November 2003) deckt sich mit jener Phase, in der die beiden (wohlhabenden) Winklevoss-Brüder Zuckerberg mit der Entwickung ihrer Dating-Site beauftragt hatten. Es folgen weitere Mails, in denen es um die Winklevoss-Brüder geht, und in denen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über Details des Projektes und des Vertrags streiten.
Man kommt unter anderem zu der Entscheidung, dass die vorgesehene Vertragsstrafe - 1% Firmenanteil für Celia pro Tag der Verzögerung - außer Kraft gesetzt wird. Celia und Zuckerberg sollen jeweils 50% am Unternehmen halten. Schließlich kommt es am 4. Februar 2004 zum Start des Projekts thefacebook.com und Zuckerberg lädt seinen Geldgeber ein, sich das Ganze anzusehen. Der wiederum ist begeistert und plant schon eine Ausweitung des Vorhabens auf andere Schulen und Städte.
Zwei Tage später folgte eine Mail Zuckerbergs, die auf eine Veränderung bei dem Studenten hinweist. Von den Plänen Ceglias, Tassen und T-Shirts auf der Website zu verkaufen, will Zuckerberg plötzlich nichts mehr wissen und spricht davon, "den Ruf seiner Site" nicht durch billigen "Müll" schädigen zu wollen. Außerdem wirft er Ceglia vor, ihm nicht genügend gezahlt zu haben. Zwei weitere Monate später teilt Zuckerberg Ceglia mit, die Website mangels Interesse der Studenten und mangels eigener Zeit schließen zu wollen. Die bereits erhaltenen 2.000 Dollar bietet er an, zurückzuzahlen. Ein Angebot, das er drei Monate später in einer Mail wiederholt, die er aus Kalifornien schreibt, wo er gerade arbeitet.
Er verschweigt dabei laut Klageschrift, dass er am Aufbau eines Unternehmens arbeitet, das er infolge des spektakulären Erfolgs von Facebook gegründet hat. Das angebotene Geld will Ceglia nie erhalten haben und der Vertrag sei auch nie aufeglöst worden. Weshalb er heute einen Anspruch auf die Hälfte des Unternehmens hat.
Ein Streit, der durch die neu vorgelegten Dokumente sicher nicht langweiliger geworden ist. Vor allem, weil Ceglia einige Bedenken hinsichtlich seiner bisherigen Aussagen glaubwürdig entkräften konnte. Unkar ist aber nach wie vor, wieso er seine Ansprüche so spät geltend gemacht hat. Im vergangenen Jahr erklärte er das damit, den Vertrag vergessen zu haben. Er habe ihn wiedergefunden, als er - zur Vermeidung eines Betrugsverfahrens - seinen Besitz nach Werthaltigem durchforstete.
Doch wie kann er den Fall Zuckerberg vergessen haben, über den er sich laut seinen Mails so geärgert hat? Wo doch Zuckerbergs Name und der Name des gemeinsamen Projektes in den letzten Jahren praktisch allgegenwärtig in den Medien war? Da bleibt noch einiger Erklärungsbedarf. Aber auch Zuckerberg wird seine Rolle jetzt erklären müssen.
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