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Ars technica fasst die Ergebnisse einer interessanten Studie zusammen: In der israelischen Untersuchung wurden 1.000 richterliche Entscheidungen analysiert, bei denen es jeweils um die Aussetzung von Haftstrafen zur Bewährung ging.

Die Wissenschaftler kontrollierten unter anderem die Variablen "Schwere der Tat", "bereits verbüßte Haftstrafe", die vorherigen Vorstrafen des Häftlings sowie seine soziodemographischen Daten. Die Entscheidung, ob die Reststrafe als Bewährung abzusitzen ist, korrelierte aber maßgeblich mit einem ganz anderen Faktor.

Die Richter mussten pro Verhandlungstag über 14 bis 35 Fälle entscheiden, wobei ihr Tag in drei Sitzungen eingeteilt war: Die erste Sitzung endete mit der Frühstückspause, die zweite mit dem Mittagstisch die dritte mit dem Tagesende. Gute Chancen auf eine Annahme des Antrags hatten jene Häftlinge, über die jeweils zu Beginn einer Sitzung verhandelt wurde. Schlechte Karten hatten dagegen jene jeweils am Ende einer Sitzung.

Ein in einer Fallstudie beschriebener Richter entschied beispielsweise zu Beginn der morgendlichen Sitzung mit einer Wahrscheinlichkeit von 65% für den Häftling. Gegen Ende der Sitzung war eine Ablehnung des Antrags so gut wie sicher. Nach dem Pausenende kehrte der Richter wieder zu der ursprünglich hohen Erwartbarkeit von 65% zurück, die aber schnell wieder in Richtung 0% sank. Die Forscher vermuten, dass die Richter mit zunehmender Zahl der verhandelten Fälle mental ermüden und zu "einfacheren" Entscheidungen tendieren. Oder etwas wissenschaftlicher ausgedrückt: Richterliche Entscheidungen werden durch irrelevante Fremdeinwirkungen beeinflusst.



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