suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Eine Chance für Microsoft, Google der Lüge zu bezichtigen. Obwohl die Suchmaschine die Werbeaussage nachvollziehbar vertreten kann. Die Fußnote, die auf die nicht-existierende Zertifizierung hinweist, taucht in einem Schreiben der US-Regierung auf, das im Zusammenhang mit einer von Google angestrengten Klage gegen das US-Innenministerium steht.

In dieser Klage ficht das Unternehmen eine Ausschreibung des Ministeriums an, in der Angebote für Produktivitäts- und Mail-Software angefordert werden. Die Ausschreibung verlangte aber die Kompatibilität der angeboteten Produkte mit Microsofts Business Productivity Online Suite (BPOS), wodurch die Google Apps von vornherein ausgeschlossen wurden. Nur BPOS ist zu BPOS im gewünschten Maß kompatibel.

Die Klage Googles war bislang erfolgreich, denn es konnte eine Verfügung gegen den Kauf der Software erreicht werden. Doch in der Fußnote fand man bei Microsoft jetzt den Hinweis, dass Googles Regierungs-Software gar nicht wie angegeben die FISMA-Zertifizierung für besonders hohe Sicherheitsstandards durchlaufen hat.

Nun betrachtete Google aber das Anwendungspaket für die Regierung als Teil der Google Apps Premier-Version und dieses Paket hat wiederum im vergangenen Jahr das Zertifikat erhalten. Die Regierungs-Version soll sogar noch höheren Standards genügen, doch bisher ist die Software nur für die Zertifizierung angemeldet, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Und eine erneute Zertifizierung wird immer dann notwendig, wenn ein zertifiziertes Produkt verändert wird.

Das heißt, de jure hat Google mit einer unwahren Behauptung geworben, de facto aber genügt eine Wiederholung des bereits durchlaufenen Zertifizierungsverfahrens, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Googles Behauptung entspricht also schon bald auch formal den Ansprüchen. Bis jetzt aber kann man die Werbeaussage noch als Lüge bezeichnen, wenn man ein Interesse daran hat, dem Unternehmen öffentlich zu schaden.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.