Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
15. April 2011
IAB Europe folgt damit einem beliebten Handlungsmuster der Online-Industrie in den USA, wo häufig Missstände so lange ausgesessen werden, bis (selbst) die Behörden darauf aufmerksam werden. Dass auch das IAB Europe dieses Verhaltensmuster zeigt, ist kein Wunder. Schließlich ist der Verband nicht viel mehr als ein Ableger des amerikanischen IAB und zu seinen Mitgliedern zählen eine Reihe namhafter US-Unternehmen wie AOL, Google, Microsoft und Yahoo.
Es kann daher auch nicht überraschen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Selbstregulation nur in wenigen Punkten einer echten Regulation entsprechen. Die Schaffung von Segementen, die speziell auf Kinder abzielen, soll beispielsweise limitiert werden. Ebenso soll die Sammlung sensibler persönlicher Daten für das OBA begrenzt werden. Ansonsten setzt man auf die beliebten Konzepte der Wissensvermittlung, Transparenz und Anwenderkontrolle.
Bezüglich der Wissensvermittlung wäre es jedoch ein guter Einstieg, die Dinge beim Namen zu nennen. Denn für die sich am Anwenderverhalten orientierende Werbung ("OBA") hat sich eigentlich schon der Begriff des Tracking hinreichend etabliert. Womit auch das IAB mit seinem OBA das Folgende meint “die Sammlung von Daten über einen bestimmten Rechner oder ein bestimmtes Gerät bezüglich der Web-Nutzung über die Zeit und über multiple Domains hinweg, (auch) wenn diese nicht unter einer gemeinsamen Kontrolle stehen". Die Definition des "Re-Targeting" wird dabei ausdrücklich mit eingeschlossen. Was wiederum bedeutet, dass ein auf Website X gezeigtes Interesse an einem speziellen Produkt oder einer allgemeinen Produktkategorie zu entsprechenden Werbeeinblendungen auf Website Y führen kann.
Dass hierbei nicht speziell auf Kinder als Zielgruppe abgezielt wird, und dass keine sensiblen persönlichen Daten erfasst und gespeichert werden, sollte man eigentlich als selbstverständlich voraussetzen können. Doch auch das ist ein häufig zu beobachtendes Merkmal der Selbstregulation: Sie stellt das Selbstverständliche als radikalen Akt der Selbsteinschränkung dar.
Bleibt also zu hoffen, dass bezüglich der Transparenz und insbesondere der Kontrolle mehr von dem IAB-Rahmenwerk zu erwarten sein wird. Eine Meldung von Reuters lässt in dieser Hinsicht hoffen, denn wie es darin heißt, soll diese Kontrolle sich so gestalten, dass Anwender mit einem Klick auf ein Icon "AdChoices" neben der Werbung ihre Datenschutzeinstellungen ändern, und dass namentlich keine Cookies mehr gespeichert werden.
Das klingt nach einem radikalen Einschnitt und auch ein Sprecher des iAB meint dazu, "es wird das Aussehen des Internet und wie die Leute mit Anzeigen interagieren bedeutsam verändern".
Doch die Zweifel bleiben, zumal das Rahmenwerk des IAB das Thema Cookies noch nicht einmal erwähnt.
Schwierig zu werten ist auch die Aussage eines Sprechers der EU-Kommissarin Neelie Kroes. Dieser meint, dass ab dem 25. Mai rechtlich verbindliche Verpflichtungen für Websites bestehen, womit er vermutlich die "E-Privacy-Direktive" meint. Diese Direktive verlangt, dass Cookies nur gesetzt werden dürfen, wenn der Anwender seine Zustimmung dazu gegeben hat. Diese Direktive muss auch bis zum 25. Mai 2011 umgesetzt sein.
Doch das Problem ist, dass die Gesetzgeber etwa in Deutschland die Richtlinie bisher noch nicht umgesetzt haben. Gesetzlich lässt sich bisher also nur wenig gegen die Werbetreibenden unternehmen. Doch die EU-Kommission wird dann ab dem 25. Mai prüfen müssen, wie sie die säumigen Mitgliedsstaaten dazu bringt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Ob daran die Selbstverpflichtung des IAB etwas ändern kann, ist fraglich.
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