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19. April 2011
Die mobile Anwendung des amerikanischen Musikdienstes Grooveshark wurde am 1. April von Google aus dem Android Marketplace entfernt. So, wie Apple es bereits im vergangenen Jahr mit der iPhone App des Unternehmens tat. Doch Grooveshark gibt deswegen noch lange nicht auf. Stattdessen veröffentlicht der Dienst jetzt seine App außerhalb des Android Marketplace - und macht insbesondere Google in einem offenen Brief Vorhaltungen, die nicht aus der Luft gegriffen sind.
Man muss dabei bedenken, dass Grooveshark seit etwa zwei Jahren eine Verwandlung erlebt, die den Dienst letztendlich auch in den Augen der Musikindustrie legalisiert. In der Vergangenheit galt Grooveshark bei den Labels, den Musikverbänden, den Rechteverwertern und anderen Interessengruppen als illegal - so wie es in gleicher Weise für Youtube galt. Bei beiden Diensten werden die Inhalte von Anwendern eingestellt und diese versichern, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Entdeckt ein Rechteinhaber eine Kopie eines seiner Werke, kann er die Entfernung verlangen.
Bei Grooveshark wurden so schon 1,76 Millionen Stücke entfernt. Wie viele Videos es bei YouTube waren, will man sich gar nicht erst vorstellen. Doch während Google diese Geschäftspolitik bei YouTube selbst verfolgt, straft man das gleiche Vorgehen bei Grooveshark ab. Dabei hat der Musikdienst inzwischen den gleichen Weg eingeschlagen wie Google und mit vielen kleinen, aber auch großen Musikunternehmen Lizenzverträge abgeschlossen.
Grooveshark macht Apple und Google daher den Vorwurf, mit dieser Entscheidung auch die eigenen Interessen im Musikgeschäft verfolgt zu haben. Denn Apple verkauft Musik über iTunes und auch Google soll sich seit Monaten in Verhandlungen mit der Musikindustrie befinden, bei denen es um einen (mobilen) kommerziellen Musikdienst geht. Grooveshark fordert Apple und Google daher auf, im Geiste des Wettbewerbs das Richtige für die Anwender zu tun und die verbannten Anwendungen sofort wieder aufzunehmen.
Was im Fall Googles gar nicht so unwahrscheinlich ist, nachdem das Interesse des Unternehmens die an einem solchen Musikdienst bereits wieder nachzulassen scheint.
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