Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
20. April 2011
Die Europäische Kommission bekräftigt ihren Willen, die Offenheit des Internet sowie die Netzneutralität zu gewährleisten - auch wenn man selbst nicht immer genau definieren kann, um was dabei geht.
Immerhin wurden bereits Problemfelder erkannt und es wurden durch die am 25. Mai in Kraft tretenden neuen EU-Telekommunikationsvorschriften auch schon grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. So müssen (1) die Diensteanbieter Transparenz garantieren und mitteilen, welche Zugangs- oder Qualitätseinschränkungen hinsichtlich des Zugangs oder Übertragung existieren. (2) können die Regulierungsbehörden künftig den Diensteanbietern eine Mindestqualität ihrer Leistungen vorschreiben. Und (3) soll es ab Ende Mai möglich sein, innerhalb eines Tages den Anbieter zu wechseln.
Das sind schon recht gute Grundvoraussetzungen, um Problemen der Netzneutralität zu entgegnen. Doch die Kommission kann sich nicht ganz sicher sein, dass alle diese Regeln in den Mitgliedsstaaten auch umgesetzt werden. Hinsichtlich der ePrivacy-Direktive, die ebenfalls am 25. Mai in Kraft tritt, ist eine nur zögerliche Umsetzung in nationales Recht zu beobachten.
Auch aus diesem Grund scheint die Kommission nach weiteren Wegen zu suchen, den neuen Vorschriften Geltung zu verschaffen. Eine der Möglichkeiten besteht möglicherweise darin, Probleme und ihre Verursacher öffentlich beim Namen zu nennen - nach amerikanischem Vorbild also die Praxis des Name-and-Shame anzuwenden. So jedenfalls lässt sich die Ankündigung der Kommission interpretieren, eine vom Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) erstellte Studie und ihre Ergebnisse zum Jahresende zu veröffentlichen.
Bei dieser Veröffentlichung soll es auch um "Fälle von Sperrung oder Drosselung bestimmter Arten des Datenverkehrs" gehen, sofern die GEREK-Teilnehmer Hinweise auf solche Verletzungen der Grundsätze erhalten. An Hinweisen dieser Art sollte es eigentlich nicht mangeln, denn die Kommission hält schon die Sperrung oder Drosselung von VoIP-Diensten für einen Verstoß gegen den Grundsatz des offenen Internet. Und die Behinderung von VoIP-Diensten ist gerade im mobilen Bereich leider keine Seltenheit.
Neelie Kroes, die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, zeigt dabei klar Flagge und kündigt neben "Leitlinien" und "allgemeinen Legislativmaßnahmen" an, "Notfalls werde ich das Sperren rechtmäßiger Dienste oder Anwendungen verbieten". Doch das wird ihr auf direktem Wege schwerfallen, denn dazu fehlen ihr notwendigen rechtlichen Möglichkeiten. Allerdings kann sie Druck auf die Regulierungsbehörden ausüben, die zur Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie 2009/140/EG verpflichtet sind. Bleibt die Frage, welche Sanktionsmöglichkeiten den Regulierungsbehörden zur Verfügung stehen.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




