Preispiraten Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!

Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!

Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.

 

Die Bekanntgabe der bisher unbekannten Erfassung und Speicherung von Ortsangaben durch das iPhone hat augenscheinlich auch den Handlungsdruck seitens der Politik erhöht. Ein für Datenschutzangelegenheiten zuständiger Ausschuss des US-Repräsentantenhauses hat gestern formale Einladungen an Apple und Google sowie an Microsoft, Nokia Corp., Research in Motion und Hewlett-Packard verschickt.

Die Unternehmen sollen sich vor dem Ausschuss zu zwei zentralen Fragen äußern:

  • "Welche Ortsdaten werden mit dem jeweiligen Betriebssystem der Hersteller auf mobilen Geräten erfasst, benutzt, gespeichert oder weitergegeben?" "
  • Warum werden diese Daten erfasst, genutzt, gespeichert und weitergegeben?"

Auf die Antworten auf diese Fragen wird man insbesondere im Fall Apples gespannt sein, nachdem bekannt wurde, dass der Hersteller die Daten nicht nur teilweise über Monate auf den Geräten speichert, sondern sie auch an Apple überträgt.

Wobei das Wall Street Journal zusätzlich feststellt, dass diese Praxis auch noch weiter gepflegt wird, wenn alle per Voreinstellung aktivierten "location services" auf dem iPhone deaktiviert wurden. Selbst dann noch werden munter Ortsangaben etwa der genutzten Funkzellen gespeichert.

Diese Daten mögen nicht sehr genau sein und können um einige Kilometer vom tatsächlichen Standort entfernt liegen. Doch für die Erstellung von Bewegungsmustern genügen die Daten durchaus. Womit es schon zu rechtfertigen ist, weitere Fragen nach dem "Warum" und "Wozu" der Datenerfassung zu stellen. Die Unternehmen müssen sich auch die Frage gefallen lassen, ob sie die Anwender hinreichend über diese Praktiken und ihre Risiken aufgeklärt haben.

Google verteidigt gegenüber dem Finanzblatt zwar sein Vorgehen und behauptet jede Form des "location sharing" werde von der ausdrücklichen Zustimmung (Opt-In) des Anwenders abhängig gemacht. Außerdem seien alle Daten anonymisiert.

Doch das Wall Street Journal zieht Googles Definition des "Opt-In" in Zweifel, da die Location Services auf den Geräten keineswegs per Voreinstellung deaktiviert sind. Googles Opt-In besteht vielmehr darin, dem Benutzer bei der Aktivierung den Hinweis zu geben, dass den Anwendungen Ortsangaben zur Verfügung gestellt werden, und dass anonymisierte Daten auch dann gesammelt werden, wenn keine Anwendung aktiviert ist. Das per Voreinstellung erscheinende Häkchen für die Zustimmung zu dieser Information kann zwar entfernt werden. Doch als echtes Opt-In im Sinne einer informierten Willenserklärung kann das kaum bezeichnet werden.

Ganz allgemein kann die Erhebung der Daten durch die Hersteller durchaus vertretbar sein, wenn sie mit diesen Daten ihre Werbeleistung optimieren, oder wenn  sie dem Benutzer Anwendungen mit Ortsbezug liefern wollen. Aber es mehren sich die Zweifel, ob dabei die Interessen der Benutzer gewahrt bleiben.

Wenn etwa im Fall des iPhone Ortsangaben unverschlüsselt und im Klartext auf den Geräten abgelegt werden, dann ist das eine Einladung an Malware-Autoren, sich Zugang zu diesen Daten zu verschaffen. Noch konkreter ist in den USA die Gefahr, dass solche Daten durch Polizeibeamte missbräuchlich erhoben werden, auch wenn die Daten eigentlich erst auf richterliche Anordnung ausgehändigt werden müssten.

So hat ein Anwalt der Bürgerrechtsbewegung ACLU gerade zum wiederholten Male von der Polizei in Michigan Informationen zum Einsatz von Geräten des Herstellers Cellebrite verlangt. Die Polizei des Bundesstaates hat fünf dieser mobilen Geräte im Einsatz und verwendet sie angeblich sogar bei Routine-Verkehrskontrollen dazu, Daten von Handies oder Smartphones auszulesen. Die Geräte können angeblich sogar den Passwort-Schutz der Geräte umgehen, um SMS-Texte, Bilder, Videos und GPS-Daten von den Geräten abzuziehen. Es bestehen Bedenken, dass dabei auch die unverschlüsselten Ortsangaben des iPhone ausgelesen werden.

Die Polizei widerspricht jedoch der Darstellung, dass dies bei routinemäßigen Verkehrskontrollen erfolgt. Man benutzt die Geräte demnach erst, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt - oder wenn die Eigentümer der Geräte ihre Zustimmung gegeben haben. Womit die Bedenken der Bürgerrechtler eher noch verständlicher werden.

ACLU drängt daher weiterhin darauf, mehr Informationen über diese Geräte zu erhalten und hat bereits 70 offizielle Informationsbegehren an die Polizei gerichtet. Doch diese FoIA-Anfragen blieben unbeantwortet. Die Begründung der Behörde: Erst muss die Bearbeitungsgebühr bezahlt werden und die beläuft sich inzwischen auf 544.000 Dollar.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.