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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die Verteidigung Amazons entspricht damit dem Vorgehen Microsofts beim Versuch, den Markeneintrag Appstore zu verhindern. Auch Microsoft zitierte Jobs, der den Apple Appstore öffentlich als den "am einfachsten benutzbaren und größten 'app store' der ganzen Welt" bezeichnete. Außerdem sei der Begriff "app" von der American Dialect Society gerade zum Wort des Jahres 2010 gewählt worden, wobei selbst die Linguisten in ihrer Begründung von der Entstehung von "app stores für ein weites Spektrum von Betriebssystemen" sprechen.

Doch diese Argumente haben Apple im Fall Microsofts nicht beeindruckt und sie werden auch im Fall der Klageerwiderung Amazons nicht überzeugen. Für Apple steht weiterhin fest, dass die beiden generischen Begriffe zusammengesetzt ein neues, schützbares Wort ergeben. Für diesen Mangel an Beweglichkeit in Markenfragen ist Apple allerdings bekannt.

Erst vor wenigen Tagen hat es das Unternehmen nach fast sieben Jahren erfolgloser Versuche aufgegeben, in Kanada die Marke "Pod" zur Anmeldung zu bringen. Also nicht den Namen der iPod-Musikabspieler, sondern den Gattungsnamen Pod, der für alles Mögliche stehen kann, von der Schote einer Hülsenfrucht bis hin zum Aufnahmefutter einer Bohrmaschine.

Die Markenanmeldung des Pod ist jetzt zwar als gescheitert zu bezeichnen. Doch immerhin ist es Apple durch diesen Versuch jahrelang gelungen, Konkurrenten von der Nutzung der drei Buchstaben abzuhalten. Ähnlich werden die Pläne wohl auch im Fall der Appstore-Markenanmeldung ausgesehen haben. Doch Microsoft und Amazon lassen sich von solchen Tricks augenscheinlich nicht beeindrucken.

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