Räucherstäbchen bei indilaya.de
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28. April 2011
Bei dieser Masche, für die der Jurist schon zwei Beispiele anführen kann, werden registrierte YouTube-Benutzer mit einer persönlichen Nachricht kontaktiert. In den Schreiben, die im Stile einer Abmahnung verfasst sind, wird den Empfängern der Vorwurf gemacht, nicht näher spezifizierte Urheberrechte verletzt zu haben. Als geschädigte Partei wird der Name irgend eines Labels genannt und auch ansonsten erwecken die zitierten Schreiben den Eindruck einer gewissen Beliebigkeit.
Nur in einer Hinsicht sind die Botschaften klar: Um die Angelegenheit schnell und sauber aus der Welt zu schaffen, sollen die Angeschriebenen unter Nutzung einer "an jeder Tankstelle erhältlichen" Paysafecard Beträge zwischen 25 und 50 Euro an die jeweils angebene Mail-Adresse zahlen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein derart Abgemahnter auf den Trick hereinfällt, mag gering sein. Doch bei einer genügend großen Zahl von Empfängern könnte sich auch diese Masche durchaus lohnen. Zumal es bei Betrügereien wie diesen unwahrscheinlich ist, von einem der Opfer angezeigt zu werden. Selbst dann, wenn der Betrug nachträglich erkannt wird, lässt die Scham den Betrogenen weiter schweigen. Außerdem sind die geforderten Beträge klein genug, um sie als Lehrgeld abhaken zu können.
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