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06. Mai 2011
Jacob Appelbaum (@ioerror) als Unterstützer von Wikileaks selbst im Visier der US-Strafverfolger, macht sich bei Twitter über die vielen technischen Schwächen des WSJ Safehouse lustig und gibt den kostenlosen Profi-Tipp "wenn Du eine Leaking Website aufbaust, solltest Du Ahnung von der Sache haben" ("Pro tip: if you’re going to create a document leaking website – have a clue!”).
Der Tor-Experte bemängelt beispielsweise eine ungenügende SSL-Implementierung auf dem Server, die unausweichliche Nutzung von Adobe Flash auf der Upload-Seite sowie mehrere allgemeine Probleme gerade bei der Nutzung von Tor, obwohl das Tor Netzwerk von Whistleblowern häufig zum Schutz der eigenen Anonymität eingesetzt wird.
Aber die technischen Schwächen treten in den Hintergrund, wenn man die rechtlichen Nutzungsbedingungen des WSJ Safehouse genauer betrachtet. Dort findet sich beispielsweise der Passus, dass sich das Wall Street Journal - "falls nicht anders vereinbart" - vorbehält, alle Informationen über den Nutzer des Safehouse an die Ermittlungsbehörden oder Dritte weiterzugeben, wenn diese Stellen Auskunft begehren.
Ein Passus, der dazu dienen soll, juristisch legitimierten Forderungen nachkommen zu können, im Einklang mit dem Gesetz zu stehen. Doch dieser Passus lässt auch erkennen, dass dem Finanzblatt in diesem Experiment letztendlich der Mut zum Schutze seiner Informanten fehlt.
Das fügt sich auch in die sonsige redaktionelle Linie des Blatts, und zwar nicht erst seit der Übernahme durch Rupert Murdoch. So oft das Wall Street Journal sich in seinen Berichten auch auf "gut informierte Kreise" und "Personen, die anonym bleiben wollen" beruft, so betrachtet es Whistleblower doch in erster Linie als Geheimnnisverräter. Erst recht, wenn es um Geheimnisse der Regierung oder gar des Militärs geht.
Diese Position wird übrigens in einem ebenfalls gestern veröffentlichten Kommentar des Wall Street Journal deutlich, in dem es um die Tötung Osama bin Ladens geht.
Unter der Überschrift "Erstaunliche Sache: Der Regierung ist es endlich gelungen, ein Geheimnis zu bewahren", werden die Vorzüge strenger Vorschriften und Gesetze gegen Whistleblower und andere Verräter geprießen. Die New York Times, die vor einigen Jahren nach langem Schweigen über das landesweite Abhörprojekt von Ex-Präsident George W. Bush informierte und damit das rechtwidrige Vorgehen der Regierung bloßstellte, wird dagegen als journalistisches Negativbeispiel angeführt.
Für Wikileaks und seinen Gründer Julian Assange sieht der Kommentator nur eine Möglichkeit: Die Verurteilung wegen offensichtlicher Verstöße gegen den "Espionage Act", das amerikanische Anti-Spionagegesetz. Obwohl dieses Gesetz von juristischen Experten in diesem Fall als nicht anwendbar bezeichnet wird, weil die amerikanische Verfassung der Meinungs- und Redefreiheit einen höheren Stellenwert verleiht.
Wörtlich heißt es in dem Kommentar: "Als Bürger Australiens und als Aktivist mit anarchistischer Überzeugung zeigt Mr. Assange keine Loyalität gegenüber den Vereinigten Staaten. Im Gegenteil: Er betrachtet uns als Bedrohung für die Welt. Ist es ihm freigestellt, schädigende Geheimnnisse willentlich zu veröffentlichen, oder erreichen unsere Gesetze auch diejenigen, die geheime Informationen benutzen, um unsere Nation zu beschädigen? Um nichts anderes geht es bei den laufenden 'Grand Jury Proceedings' (gerichtlicher US-Untersuchungsausschuss, der nach potentiellen Gesetzesverstößen durch Wikileaks schürft). Denn während die Obama-Regierung erfolgreich das Geheimnis der bin Laden-Razzia bewahren konnte, hatten wir nicht immer dieses Glück".
In diesem Kommentar eines externen Experten kommt die vom Wall Street Journal vertretene Geisteshaltung eher zum Ausdruck als in dem schwachen "Me too"-Projekt eines eigenen Enthüllungsportals. Wobei man sich schon fragt, wie dieser Kommentator und auch die Zeitung es wohl beurteilen würden, wenn ein Trupp der Navy SEALs einen anarchistischen Australier im Rahmen eines chirurgischen Eingriffs im Ausland eliminieren würde.
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