RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

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Eine Drohung, die nachvollziehbar ist. Denn wollte das Unternehmen beispielsweise wie gefordert sicherstellen, dass keine keine Bilder von Privatbereichen zu sehen sind, "die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben“, dann müssten entweder alle bestehenden Bilder gesichtet, oder neue Aufnahmen erstellt werden.

Andernfalls droht die Gefahr, dass Google gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt. Ähnlich äußert sich auch Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer wenn er meint, dass für eine 100-prozentige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen alle Bilder von Streetview manuell geprüft werden müssten.

Die Entscheidung Googles, das vorliegende Urteil nicht zu akzeptieren und den Streit vor das Bundesgericht zu ziehen, ist damit nicht nur konsequent, sondern geradezu unausweichlich.

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