Räucherstäbchen bei indilaya.de
Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...
11. Mai 2011
Der britische Anwalt Andrew Crossley und seine Kanzlei ACS Law Solicitors musste nun auch noch eine Strafe der Datenschutzbehörde ICO ("Information Commissioner's Office") einstecken. Die Strafe erhielt er letztlich, weil er für seine billige Erpressungsmasche einen ebenso billigen Server angemietet hatte.
Den Begriff "Erpessung" verwenden die Datenschützer zwar nicht. Doch im britischen Oberhaus war im Zusammenhang mit seiner Kanzlei und deren Aktivitäten von "legaler Erpressung" die Rede. Denn Crossley hatte im Auftrag der Rechteinhaber mutmaßliche P2P-Piraten abgemahnt, obwohl sein Beweismaterial oftmals auf schwachen Füßen stand. Die ihm gelieferten IP-Adressen der angeblichen Piraten waren teilweise einfach
falsch. Dennoch forderte er siegessicher von den Opfern jeweils Summen zwischen 500 Pfund und 1.000 Pfund, weil angeblich nur so eine Klage gegen diese Personen abzuwenden war. Das stieß nicht nur im Oberhaus auf Kritik. Auch die Anwaltskammer wurde auf sein Treiben aufmerksam und startete eine Untersuchung. Ähnlich war es schon der Kanzlei Davenport Lyons ergangen, von der Crossley das lukrative Geschäft übernommen hatte.
Damit nicht genug, hielten es Anonymous-Hacker für angebracht, den Server der Kanzlei zu knacken, um dem Anwalt im Rahmen der "Operation Payback" etwas für seine Verdienste "zurückzuzahlen". Alle auf dem Server gefundenen Mails sowie andere Peinlichkeiten aus dem Leben des Anwalts wurden so öffentlich gemacht. Dazu gehörten auch die unverschlüsselt abgespeicherten Listen, auf denen die Namen der angeblichen Piraten sowie die ihnen vorgeworfenen Downloads zu finden waren.
Diese unfreiwillige Veröffentlichung sowie die Offenlegung der Mails dieser Personen stellt aber eine Verletzung ihrer Privatsphäre dar. Das wiederum war nur möglich, weil der Anwalt zu wenige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Daten getroffen hatte.
Wie sollte das auch möglich sein, wo er doch seine Mails und seine Website einem Server-Paket "Home" anvertraute, für das er gerade 5,99 Pfund also knapp 7 Euro pro Monat übrig hatte. Ganz offensichtlich hielt er es nicht für notwendig, mehr zu investieren und machte es so den Angreifern von Anonymous besonders einfach.
Die Strafe, die er für seine geizige Leichtfertigkeit erhielt, hält sich mit 1.000 Pfund dennoch in Grenzen. Mehr wollte ihm die Behörde offenbar nicht zumuten, denn nicht nur der Server seiner Kanzlei wurde geknackt. Auch die Kanzlei selbst musste er inzwischen aufgeben, nachdem einige der von ihm vertretenen Verfahren gar nicht den gewünschten Verlauf genommen hatten.
In mindestens einem Fall war dem Richter aufgefallen, dass dem Anwalt gar nicht an einer rechtlichen Behandlung der Fälle gelegen war. Als der Richter diese Einschätzung unter die Lupe nehmen wollte, teilte der Anwalt mit, seinen Job aufgegeben zu haben. Mord- und Bombendrohungen sowie der Einbruch auf seinem Server seien ihm zuviel geworden, meinte er in einer Erklärung.
Hätte er sich nicht für diesen Schritt entschieden, so hätte die Datenschutzbehörde eine Strafe von 200.000 Pfund für angemessen gehalten.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




