Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
12. Mai 2011
Was die Pressereaktionen angeht, so müsste man in erster Linie von deutschen Schlagzeilen sprechen, denn ein Bericht des Spiegel online hatte für etliche Folgeberichte deutscher Medien gesorgt. In der US-Presse wird das Thema dagegen jetzt erst langsam und mit wenig Enthusiasmus aufgegriffen.
Das hat durchaus seinen Grund, denn in Deutschland sind solche nachträglichen Erweiterungen von Nutzungsbedingungen amerikanischer Firmen immer wieder ein beliebtes Thema, das ebenfalls regelmäßig für einen öffentlichen Aufschrei sorgt. Ein herausragendes Beispiel dafür lieferte 2009 Facebook (wer sonst?), weil die Änderung der Nutzungsbedingungen zu dem Ergebnis führte, dass alle von den Anwendern eingestellten Inhalte im Besitz von Facebook bleiben, auch wenn der jeweilige Anwender sein Konto löscht. In Folge der Kritik änderte Facebook damals seine Nutzungsbedingungen wieder.
Ein anderes bekanntes Beispiel lieferten die Google Apps, bei denen auch schon behauptet wurde, das Unternehmen beanspruche die Rechte an den Inhalten der Anwender. In diesem Fall war die Kritik allerdings eher unberechtigt, denn Google stellte die Urheberrechte der Anwender gar nicht in Frage.
Im Fall Twitpic liegt die Situation wiederum etwas anders. Dort wurde die Presse vermutlich auf die Änderungen aufmerksam, weil der Dienst bereits einen Kunden für die Bilder gewonnen hat. Die Bilderagentur W.E.N.N. gab unbedarft bekannt, einen "exklusiven" Vertrag mit Twitpic geschlossen zu haben. Dank dieses Vertrags sei es nun endlich möglich, Prominentenbilder von TwitPic legitim zu benutzen - sofern die Agentur (W.E.N.N.) dies genehmigt hat.
Man darf fast schon annehmen, dass diese Bekanntgabe nicht mit Twitpic abgesprochen war. Denn erst im vergangenen Jahr war Twitpic durch einen Rechtsstreit auf die Brisanz des Themas aufmerksam geworden. Damals klagte ein freier Fotograf gegen die Nachrichtengentur AFP wegen der Verwendung seiner bei Twitpic veröffentlichten Bilder vom Erdbebeben auf Haiti. Die Agentur stützte sich auf die schwammigen Nutzungsbedingungen von Twitpic sowie auf die von Twitter gegebenen Anleitungen für die Nutzung von Materialien durch Offline-Medien.
Doch das Gericht traf eine klare Entscheidung: Die Veröffentlichung bei Twitpic gibt miemandem das (Lizenz-) Recht, diese Bilder gewerblich weiter zu verwenden. Möglicherweise wollte Twitpic sich durch die Änderung der Nutzungsbedingungen nun doch dieses Recht verschaffen. Doch das scheint selbst in den USA eher unwahrscheinlich.
Nach deutschem Recht wäre dieser Versuch zum Scheitern verurteilt, wie das Anwalts-Blog Spreerecht kurz und präzise zusammenfasst. Aber auch nach amerikanischem Recht würde die nachträgliche Änderung der Nutzungsbedingungen dem Unternehmen kaum dieses Recht verschaffen. Diese Feststellung werden Twitpic und W.E.N.N. vermutlich auch bald machen, wenn die ersten "Celebrities" Klage wegen der Veröffentlichung ihrer Bilder beantragen.
Kommt es aber zu einem Rechtsstreit und wird Twitpic unerwartet doch das Recht zugesprochen, die Bilder zu verkaufen, dann werden die Nutzerzahlen des Dienstes absehbar in den freien Fall übergehen. So oder so hat Twitpic mit seiner unbedachten Entscheidung also vermutlich ein Eigentor geschossen.
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