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17. Mai 2011
Im April hatte ein Richter des Bundesgerichts sich letztmalig mit dem Fall beschäftigt und eine erneute Aufarbeitung des Schlichtungsvertrages zwischen beiden Seiten abgelehnt. Nach Meinung des Richters haben die Kläger schon ein "sehr vorteilhaftes" Ergebnis erzielt. Womit der Richter vor allem die Schlichtungssumme von 65 Millionen Dollar, die die beiden Brüder von Facebook erhielten. Doch mit diesem Ergebnis waren sie unzufrieden, weil diese Summe sich auf Grundlage einer Berechnung des angenommenen Facebook-Wertes ergab, der kurze Zeit nach der Einigung noch einmal höher eingeschätzt wurde.
Wer allerdings die Presseberichte der letzten Monate verfolgt hat, wird auch festgestellt haben, dass der angebliche Marktwert des Unternehmens immer weiter in die Höhe getrieben wurde. Die Winklevoss-Spirale würde daher vermutlich auch durch eine Anpassung der Kompensationszahlungen nicht beendet.
Diese Kompensation wurde ihnen zugesprochen, weil Zuckerberg als Student nach Darstellung der Kläger im Auftrag der Winklevoss-Brüder an einer Art Facebook-Modell arbeitete, diese bezahlten Arbeiten aber zugunsten der eigenen Facebook-Pläne verschleppte und die Auftraggeber schließlich ausbootete. Zuckerberg und sein Unternehmen haben die Schlichtung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht akzeptiert.
Den Klägern steht es jetzt noch offen, sich mit ihrem Anliegen an den Supreme Court zu wenden. Was nach Angaben ihrer Kanzlei auch geplant ist.
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