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Durch diese Erweiterung der bisher geltenden Gesetze gegen den P2P-Tausch und den illegalen Download können dann bald auch Streams zu Haftstrafen führen. Auf die bestehenden Gesetze angewandt, riskiert man eine Haftstrafe von 5 Jahren, wenn man 10 oder mehr öffentliche Aufführungen (für sich selbst) innerhalb eines halben Jahres (180 Tage) veranstaltet. Ähnlich hart würden die Strafen ausfallen, wenn der Marktwert der Streams 2.500 Dollar überschreiten würde. Oder, wenn die Lizenzkosten über 5.000 Dollar liegen.

Durch diese geringfügig erscheinende Gesetzesänderung wäre es möglich, die aktuelle Entwicklung bei Amazon und Google wieder zu zügeln. Denn beide Unternehmen haben ohne Zustimmung oder Genehmigung der Musikindustrie Cloud Services gestartet, die den Anwendern die Online-Speicherung von Musikstücken möglich macht.

Insbesondere Google hat sich dazu bekannt, den Anwendern dabei nicht über die Schulter zu schauen. Nach dem Woher der MP3-Dateien soll nicht gefragt werden. Für die Musikindustrie ist das ein klarer Hinweis, dass in diesen Online-Schließfächern dann auch Raubkopien abgelegt und als Stream wieder abgerufen werden.

Mit einer gesetzlichen Richtlinie, die eine öffentliche Aufführung strafbar macht, nachdem man den Stream zu einer solchen Aufführung erklärt hat, könnte man die gesetzliche Lücke wieder schließen. Vor allem aber könnte man die Betreiber der Online-Schließfächer damit unter Druck setzen. Denn die Speicherung illegal entstandener Kopien ist eine Sache. Sich an öffentlichen Aufführungen dieser Werke zu beteiligen, eine ganz andere.

Möglicherweise könnte in diesem Fall dann auch das immer wieder angeführte Argument zum Einsatz kommen, dass Internet-Unternehmen die Anwender zu illegalen Handlungen verleiten. Denn wenn es die Locker von Amazon und Google nicht gäbe, dann gäbe es auch keine öffentliche Aufführung.

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