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25. Mai 2011
Fast möchte man an eine Absprache zwischen Amazon, Apple und Google denken, wenn man die Veröffentlichung des neuen Lady Gaga-Albums und die Reaktionen von Käufern und Medien darauf betrachtet.
Dass "Born This Way" zu einem der am besten verkauften Alben des Jahres gehören wird, steht jetzt schon so gut wie fest. Immerhin hat das Angebot, das gesamte Album im MP3-Format für 99 Cent laden zu können, die Amazon-Server am Montag fast in die Knie gezwungen. Auch jetzt noch kann das Album für 6,99 Dollar bzw. 6,89 Euro bei Amazon zum Dumping-Preis gekauft werden, denn als Wholesale-Preis soll Amazon selbst 9 Dollar zahlen.
Auch die erweiterte Version des Albums (22 statt 14 Titel) bietet Amazon mit 12,99 Dollar zu einem vergleichsweise günstigen Preis an. Doch die Gewohnheiten der Käufer sind schwer zu brechen, wie sich daran zeigt, dass diese Luxus-Version beim Konkurrenten Apple mindestens zwei Tage lang der Top Seller war. obwohl das gleiche Album dort drei Dollar teurer angeboten wurde als bei Amazon.
Es muss Amazon allerdings auch um das Aufbrechen von Gewohnheiten gehen, denn auf genau dieses regelmäßige Verhalten hat Apple seine Kunden konditioniert. Apple hat mit dem iPod den Markt der MP3-Player erobert und die Käufer mit der unausweichlichen iTunes-Software nicht nur dazu gebracht, digitale Musik überhaupt erst zu kaufen. Sie wurden auch trainiert, dies immer wieder im iTunes Store zu tun.
Anfangs mag das damit zu erklären gewesen sein, dass niemand außer Apple die Werke im MP3-Format verkaufen durfte. Doch dieses Argument gilt nicht mehr und das spektakuläre Angebot Amazons zeigt, welche Waffen in diesem Konkurrenzkampf aufgefahren werden müssen, um Apple die treue Kundschaft abzujagen.
Derweil kann Google den erwartbaren Erfolg des Gaga-Albums nutzen, indem man einen Titel aus dem Album ("The Edge Of Glory") in einem Werbespot für Google Chrome verwendet. Weshalb das Wall Street Journal (AllThingsDigital) jetzt ätzt, dass sich Lady Gaga auch in Googles Music Store gut verkaufen ließe, wenn Google denn einen Musikverkauf hätte. Womit das Finanzblatt sich darüber lustig macht, dass Google sich nicht auf die Forderungen der Musikindustrie einlassen wollte.
Wobei gerade das Beispiel des Chrome-Spots wieder einmal zeigt, wie absurd das Rechte-Geschachere im Internet inzwischen ist. Denn Googles Werbung darf bei YouTube angesehen werden, der darin benutzte Gaga-Song dagegen ist für deutsche YouTube-Nutzer dagegen "not available".
Und um ein Argument von Digitale Notizen aufzunehmen: Im Google-Spot werden Dutzende von Gaga-Fans gezeigt, die das Gaga-Lied mitsingen und sich dabei filmen. Würden sie das bei YouTube tatsächlich tun, wäre eine "Takedown Notification" wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung die wahrscheinliche Folge.
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