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"Alles erstunken und erlogen", so könnte man laut New York Times die Reaktion von Facebook auf die neue, erweiterte Klageschrift des New Yorkers Paul Ceglia zusammenfassen.

Der hatte in der Erweiterung neue "Beweise" vorgelegt, wie beispielsweise Mails, die er mit Mark Zuckerberg austauschte. Und er lieferte eine halbwegs glaubwürdige Erklärung, warum der zwischen ihm und dem Studenten Mark Zuckerberg getroffene Vertrag den Eindruck erweckt, es handele sich um eine Fälschung. Denn die beiden Blätter des Vertrags sind beispielsweise unterschiedlich formatiert und es werden für Facebook unterschiedliche Begriffe verwandt. Das aber sei ganz einfach durch die Weiterverwendung eines weiteren Vertrags entstanden. Und die Kanzlei, die die Rechte des Klägers vertritt, zeigt sich von der Echtheit des Dokumentes überzeugt.

Genau das ist aber der Knackpunkt des ganzen Falls: Ist die Kanzlei wirklich davon überzeugt und kann sie mit diesen Beweisen auch das Gericht überzeugen? Oder geht man "mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon aus", dass es sich um ein authentisches Dokument handelt, das der Kläger sieben Jahre lang vergessen haben will und auf dessen Grundlage er jetzt seine Milliardenforderung aufbaut? In diesem Fall wäre es denkbar, dass Facebook auch im Fall eines Betrugs durch Ceglia einer Schlichtung zustimmt, um das belastende Verfahren im Vorfeld eines Börsengangs zu einem Ende zu bringen.

Wie üblich bei solchen US-Verfahren wird der Kläger mit der Kanzlei einen Vertrag vereinbart haben, wonach die Kanzlei nur im Erfolgsfall beteiligt wird. Wobei eine Schlichtung mit Facebook als Erfolgsfall zu betrachten wäre. Wenn also Facebook Bedenken hätte, dass der Vertrag und die anderen Beweise von einem Gericht oder einer Jury für echt gehalten werden, dann würde man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Schlichtung zustimmen.

Doch diese Bedenken hat man bei Facebook ganz augenscheinlich nicht. Stattdessen setzt man bei diesem Gerichts-Poker auf Konfrontation und will das Gericht über die Echtheit der Beweise entscheiden lassen. Womit auch die Forderung verbunden wird, die Klage noch vor Verhandlung "mit Prejudice" abzuweisen. Das heißt, das Gericht soll die Klage als unbegründet einstufen, womit Facebook in die Lage versetzt würde, die eigenen Verfahrenskosten auf den Kläger abzuwälzen.

Um bei der Poker-Metapher zu bleiben: Facebook "geht mit und will sehen".

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