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Das Verbot erfolgt in Anwendung eines vor fast zwanzig Jahren in Kraft getretenen Gesetzes, das die Werbung für Unternehmen im Nachrichtenkontext verbietet. Im konkreten Fall soll verhindert werden, dass die Sender und ihre Sprecher das Publikum dazu auffordern, bei Twitter zum Follower zu werden, oder die entsprechenden Facebook-Seiten aufzusuchen.

Der Bericht des ZDNet-Magazins hält dieses Vorgehen zwar für "dumm" und aussichtslos. Doch die Position der Verantwortlichen ist nachvollziehbar, denn sie fürchten, dass die einseitig häufige Erwähnung der beiden US-Dienste bei den Wettbewerbern auf Kritik stoßen könnte.

Ganz allgemein sollte es fragwürdig sein, wenn in Nachrichtensendungen solche Werbeinformationen eingebunden werden. Was auch für die Eigenwerbung gilt. Man fragt sich beispielsweise, wie viele Seitenschinder-Sekunden der Gebührenzahler schon für die gebetsmühlenartig wiederholte Aussage bezahlen musste, wonach man "weitere Informationen zu diesem Thema wie immer unter" tagesschau.de, heute.de oder sonstwo finden kann.

Diese Aussage ist sicher richtig, doch bei alleine 230.000 von Google indexierten Seiten unter tagesschau.de ist diese Angabe letztlich wertlos, sieht man von der Werbewirkung für das öffentlich-rechtliche Online-Engagement ab. Und wenn man bedenkt, wie viele ernste Themen in den TV-Nachrichten nicht erwähnt werden, weil angeblich die Zeit zu knapp ist, wird diese Werbepraxis noch fragwürdiger.

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